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Neue Arbeitshilfe: Checkliste Sachbearbeitung Wurzeleinwuchs

Beitrag vom 18. Februar 2015
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Wie lässt sich Wurzeleinwuchs verhindern?

Die neue Checkliste hilft bei der Sachbearbeitung von Wurzeleinwuchsfällen.

Wurzeleinwuchs in private Leitungen – ein Dauerthema für jeden Abwasserbetrieb. Jetzt hilft eine neue Checkliste bei der Sachbearbeitung von Schadensfällen. Die Arbeitshilfe wurde im Kommunalen Netzwerk erarbeitet.

Zusätzlich wurde ein Kommunaler Hinweis zum Thema Wurzeleinwuchs erstellt, der weiter unten wiedergegeben wird. Anlass ist das neue Regelwerk DWA-M 162 „Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle“. Für die Abwassserbetriebe stellt sich hier die Frage: Was ist neu zu beachten?

Das Kommunale Netzwerk (KomNetABWASSER) ist eine kommunale Initiative von über 50 Abwasserbetrieben für eine bürgernahe Stadtentwässerung und wird moderiert vom IKT- Institut für Unterirdischen Infrastruktur, Gelsenkirchen. Im Netzwerk werden Arbeitshilfen für die Sachbearbeitung zentral erarbeitet und gemeinsam geteilt und genutzt.

Checkliste Sachbearbeitung Wurzeleinwuchs

 

Kommunaler Hinweis Wurzeleinwuchs

von Julia Löbbecke, Stadt Hamm — Dipl.-Ing. Silvia de Boer, Stadt Hamm — Dipl.-Ing. Marco Schlüter, IKT

Neu: Muster-Vereinbarung zum ämterübergreifenden Schutz von Bäumen und Leitungen

Das neue DWA-M 162 enthält ein „Muster für eine Rahmenvereinbarung“ zwischen den Ämtern Kanal/Straße/Grün über Auskunftspflichten, Schutzmaßnahmen und Kostenregelungen bei:

  • Baumpflanzungen — im Bereich vorhandener unterirdischer Leitungen
  • Leitungsverlegung oder -sanierung — im Bereich vorhandener Bäume

Erkenntnis: Intakte Rohrverbindungen nicht a priori wurzelfest

Rohrverbindung mit starkem Wurzeleinwuchs

Rohrverbindung mit starkem Wurzeleinwuchs

„Baumwurzeln wachsen nicht nur in defekte oder undichte Abwasserleitungen und deren Verbindungen, sondern auch in Rohrverbindungen, die dem aktuellen Stand der Technik entsprechen und dicht sind, aber den Wurzeln keinen ausreichenden Widerstand entgegenstellen.“ So das neue DWA-M 162. Und weiter heißt es: „Wurzeln können in kleinste Zwischenräume und Öffnungen einwachsen. Direkte mechanische Messungen zeigen, dass der Wurzeldruck 5 bar bis 12 bar erreichen kann“. Die Rechtsprechung machte sich jedoch bisher ein anderes Bild und glaubt: Wurzeln sind nicht in der Lage in intakte Rohre einzuwachsen.

Rechtsprechung: Haftung und Schadensersatz

Die im DWA-M 162 beschriebene Fähigkeit von Wurzeln im Einzelfall in intakte Rohrverbindungen wachsen zu können, berührt die bisherige Rechtsprechung. Denn bisher galt dort: Eine Wurzel hat keine „Bohrfunktion“ und kann nicht in dichte Rohrverbindungen einwachsen. So ist nach Ansicht der Juristen des OLG Düsseldorf ein Wurzeleinwuchs nur bei entsprechender Vorschädigung der Leitung möglich, so dass der Aufwendungsersatz in den meisten Wurzeleinwuchsfällen reduziert werden müsste. In der Begründung heißt es: „…Wurzeln haben keine Bohreigenschaft…“. [OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.06.2007; Az: I-22 U 6/07, abrufbar unter www.nrwe.de)].

Haftungsgrundsatz: Der zuletzt Handelnde haftet, vorausgesetzt Einbau und Pflanzung waren okay

DWA-M 162: „Können eindeutige Einbau- oder Pflanzfehler nicht nachgewiesen werden, ist in der Regel davon auszugehen, dass der Schaden dem zuletzt Handelnden zugewiesen wird, d.h. dem Netzbetreiber oder dem Baumeigentümer.“ In der Praxis der Rechtsprechung ist häufig der Eigentümer des Baumes verantwortlich dafür, dass der Wurzeleinwuchs als primäre Störung beseitigt wird. [OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.06.2007; Az: I-22 U 6/07, abrufbar unter www.nrwe.de)].

Geldabzug: „Neu für Alt“

Ein Abzug „neu für alt“ kann erfolgen, wenn Wurzeleinwuchs eine Sanierung nötig macht. Der Abzug wird häufig prozentual geschätzt, das heißt: Wie lange hätte die Leitung ohne Wurzelschaden noch geschafft (z.B. 35 Jahre), im Vergleich zu der hypothetischen Lebensdauer einer sanierten Leitung (z.B. 70 Jahre). [Bundesgerichtshof, Urteil vom 13.01.2012 (Az. V ZR 136/11, abrufbar unter www.nrwe.de)]

Geldabzug: „Kostenteilung 50:50“

Bei Kostenteilung werden die Betriebserfahrungen zu der Leitung berücksichtigt. Dahinter steckt die Annahme, dass die bisher gezeigte Nutzungsdauer der Leitung (z.B. 45 Jahre) noch einmal wiederholt werden könnte, da die Leitung bis zum Wurzeleinwuchs ausreichend Qualität im Betrieb bewiesen hat.

Regelwerk: Gebündelte Anforderungen an die Sachbearbeitung

Technische Regelwerke für den Einklang von Bäumen und Leitungen bei Planung und Bau:

  • DIN 199 — Unterbringung von Leitungen in öffentlichen Flächen
  • DIN 18920 — Schutz von Bäumen bei Baumaßnahmen
  • DWA-M 162 — Lösungsansätze für Baumschutz bei Planung, Bau und Betrieb von Leitungen

Bautechnik: Planungshinweise und Schutzmaßnahmen

Fazit: DWA-M 162 definiert wichtige Fachbegriffe, erklärt bautechnische Grundlagen, fasst Planungshinweise zusammen und zeigt technische Möglichkeiten für „aktive“ und „passive“ Schutzmaßnahmen auf.

Checkliste Sachbearbeitung Wurzeleinwuchs

Ansprechpartner

Dipl.-Ing. Marco Schlüter
Telefon: 0209 17806-31
E-Mail: schlueter@ikt.de

 

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