Neue Anforderungen: IKT unterstützt bei Drosselkalibrierung
Das NRW-Umweltministerium fordert in einem aktuellen Betriebserlass (IV-7 042 286) von Personen, die hydraulische Drosselkalibrierungen ausführen, ein vertieftes Fachwissen bezüglich Hydraulik und Messtechnik. Dazu heißt es, diese Aufgabe könne in der Regel nicht mehr vom Kanalbetrieb allein übernommen werden. Hierzu sei nun sachkundiges und erfahrenes Fachpersonal hinzuzuziehen.
Wer nicht bereits über speziell ausgebildetes Personal verfügt, hat folgende Optionen:
- eigenes Personal ausbilden lassen
- anerkannte Prüfstelle überprüft Dokumentation
- anerkannte Prüfstelle erstellt Prüfkonzept
- anerkannte Prüfstelle übernimmt die Prüfungen
Das IKT bietet entsprechende Sachkundeschulungen an. Und die IKT-Prüfstelle für Durchflussmessung bietet ihre Dienste an, wenn externe Unterstützung gewünscht ist.
Wichtig für Betrieb und Umwelt
Drosselorgane bestimmen maßgeblich die Entlastungstätigkeit von Regenbecken und Regenentlastungsanlagen und den Betrieb von vor- und nachgeschalteten Anlagen. Werden Drosseleinrichtungen nicht ordnungsgemäß betrieben, hat dies einen unmittelbaren Einfluss auf nachfolgende Anlagen einschließlich der Kläranlage und das Gewässer.
Deshalb schließt § 60 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG), nach dem Abwasseranlagen gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, betrieben und unterhalten werden müssen, auch Regenbecken mit ein. Trotzdem wurden viele Drosseleinrichtungen in der Vergangenheit eher stiefmütterlich behandelt. Andererseits funktionieren viele hydromechanisch gesteuerte Drosseleinrichtungen aber auch nicht so zuverlässig, wie man es von ihnen erwartet.
aus dem Betriebserlass des NRW-Umweltministeriums
Fehlfunktionen vermeiden
Die Drosselorgane rückten durch Hinweise und Erfahrungen der Wasserbehörden, Betreiber und prüfender Institutionen, dass viele Drosselorgane nicht den technischen Anforderungen entsprechen und häufig Fehlfunktionen aufweisen, in den Fokus des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen. Das vom Ministerium beauftragte Projekt „Drosseleinrichtungen an Regenbecken: Vergleichende Untersuchungen von hydromechanischen Drosselorganen“ mit einem IKT-Warentest von ausgewählten hydromechanischen Drosselorganen bestätigte diesen Eindruck.
Bewusste Auswahl von Drosseln
Vor allem der vergleichende Warentest zeigte deutlich, dass viele Drosseln im langjährigen Betrieb insbesondere im Schmutzwassereinsatz nicht ausreichend funktionstüchtig sind. Das Ministerium rät den Betreibern deshalb, künftig bei der Auswahl von Drosselorganen auf eine ausreichende Qualitätssicherung zu achten. Der Abschlussbericht des Projekts mit den Ergebnissen des Warentests wurde inzwischen auch auf der Website des Landesumweltamts NRW veröffentlicht und kann sowohl von den Betreibern als auch von den Überwachungsbehörden als wesentliche Informationsquelle genutzt werden.
Hinweisleitfaden Drosselorgane
Mit Hilfe projektbeteiligter Netzbetreiber ist im Rahmen des großen Drosselprojekts ein „Hinweisleitfaden für Bau und Betrieb von Drosselorganen“ entstanden, der empfehlenswerte Hinweise zu Planung, Einbau, Wartung und Betrieb von Drosseleinrichtungen enthält.
Hinweisleitfaden hier herunterladen (PDF)
To-do-Liste für Netzbetreiber
Im Rahmen der Überwachung nach § 93 Abs. 1 LWG NRW und dem Vollzug der SüwVO Abw (Selbstüberwachungsverordnung Abwasser) vom 17. Oktober 2013 soll laut Betriebserlass durch den Betreiber gewährleistet werden, dass
- Drosselorgane nach jedem starken Niederschlagsereignis, das eine betrieblich bedeutsame Beaufschlagung erwarten lässt, sonst monatlich auf Ablagerungen und Verstopfungen überprüft werden und mögliche Verlegungen beseitigt werden,
- regelmäßige Funktionskontrollen (Häufigkeit nach Herstellerangaben, sonst monatlich),
- regelmäßige Inspektionen der Drossel- und Messeinrichtungen (Häufigkeit nach Herstellerangaben, sonst jährlich) und
- hydraulische Kalibrierungen (unter realen Betriebszuständen) der Drosseleinrichtungen alle fünf Jahre mit einer Kennlinienüberprüfung nach Angaben des Herstellers stattfinden.
Gemäß § 5 SüwVO Abw NRW sind über die Kalibrierungen Berichte zu erstellen, für die der Fachbericht LUA NRW 6/2003, Teil 1 Mindestinhalte vorgibt. Die Prüfberichte sind zudem auf Vollständigkeit und Plausibilität zu überprüfen. Alle Anforderungen gelten sinngemäß ebenfalls für Drosselorgane in Regenbecken im Trennsystem.
IKT-Prüfstelle bietet Support
Die staatlich anerkannte Prüfstelle für Durchflussmessung des IKT bietet verschiedene Dienstleistungen rund um Wartung und Kalibrierung von Drosseleinrichtungen an. So kann die Prüfstelle je nach Bedarf die vom Abwasserbetrieb erstellte Prüfungsdokumentation auf Vollständigkeit und Plausibilität prüfen, gemeinsam mit dem Betrieb ein Prüfkonzept erstellen oder die gesamte Prüf- und Kalibriertätigkeit für den Betrieb übernehmen. Das Personal der Prüfstelle verfügt über langjährige Erfahrung in diesem Bereich.
Welche Art der Unterstützung brauchen Sie? Sprechen Sie uns an!
mehr über die IKT-Prüfstelle für Durchflussmessung
Ansprechpartner
Marcel Goerke, M.Sc.
Leiter IKT-Prüfstelle für Durchflussmessung
Tel.: 0209 17806-34
E-Mail: goerke@ikt.de
Komplexe Aufgabe
Marcel Goerke, Leiter der IKT-Prüfstelle für Durchflussmessung, beantwortet im Interview die drängendsten Fragen:Herr Goerke, die Anforderung an den Betrieb von Drosseln wachsen. Ist das gerechtfertigt?
Das Projekt Warentest Drosseln hat den damals beteiligten Netzbetreibern und dem Landesumweltamt gezeigt, dass dem Thema Drosseleinrichtungen mehr Augenmerk geschenkt werden muss, da dies eine wesentliche Stellschraube ist um unerwünschte Abschläge in Gewässer zu vermeiden und das Kanalnetz gleichzeitig optimal zu betreiben. Diese Aufgabe ist komplex.
Inwiefern?
Im Projekt wurden Bauwerke begutachtet, die als „unprüfbar“ galten. Oftmals waren diese Becken jedoch durchaus überprüfbar, wobei allerdings ein erhöhter technischer Aufwand und Spezialwissen zu den eingesetzten Messgeräten nötig waren. Diese Kompetenzen kann im Grunde jeder Betreiber selber aufbauen und die entsprechenden Geräte vorhalten.
Wäre das denn wirtschaftlich?
Das kann so pauschal nicht beantwortet werden. Der kleine Netzbetreiber, der nur wenige Drosseleinrichtungen besitzt, der pro Jahr nur auf wenige Prüfungen kommt und dafür noch verschiedene Messgeräte benötigen würde, wird die Frage sicher mit nein beantworten. Vor allem, wenn man daran denkt, dass diese Geräte auch regelmäßig gewartet und kalibriert werden müssen. Vergessen darf man auch nicht, dass die im Betriebserlass geforderte Sach- und Fachkunde nur durch regelmäßige Weiterbildungen gegeben ist. Hierfür muss entsprechend Arbeitszeit eingeplant werden. In so einem Fall würde ich empfehlen auf externe Hilfe zurückzugreifen.
Wie sieht es denn aus, wenn ich ein großes Kanalnetz mit vielen Bauwerken betreibe?
Ja, das ist eine gute Frage. Wird hier auch noch wenig verschiedenes Messgerät benötigt, so kann eine eigene Kalibration durchaus wirtschaftlich sein. Ich bin aber zu sehr Ingenieur um das exakt abgrenzen zu können. Aber selbst in den Fällen, wo es sinnvoll sein könnte Geräte vorzuhalten und die Kalibrierungen selber durchzuführen, kann das nötige Know-how fehlen. Die staatlich anerkannten Prüfstellen für Durchflussmessung sind hier im regen Austausch, bilden ihr Personal weiter und kümmern sich um die Geräte. Das erforderliche Know-how kann dort vorausgesetzt werden. Warum also nicht eine Kombination aus eigenem Personal für die Überprüfung und das Prüfkonzept im Auftrag mit einer anerkannten Prüfstelle erstellen? Dies macht dem Betriebspersonal das Leben leichter, die Prüfung kann besser durchgeführt werden und bei der Bezirksregierung wird man wahrscheinlich auch mehr Vertrauen in den Prüfbericht legen, wenn dort die Kooperation erwähnt wird.
Also kein Einheitsrezept sondern spezielle Lösungen?
Ja, so sehe ich das. Aus dem Baukasten der verschiedenen Möglichkeiten wird sich jeder Netzbetreiber die für ihn passenden Elemente wählen können, und ich denke als IKT können wir hier auf alle Bedürfnisse eingehen.
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