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BUND: Wie stehen die Bürgermeister zur Dichtheitsprüfung?

Beitrag vom 13. Oktober 2014
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Mal nachschauen: Sind die privaten Abwasserleitungen noch dicht?

Mal nachschauen: Sind die privaten Abwasserleitungen noch dicht?

Wie steht es um die Grundwasserqualität in Nordrhein-Westfalen? Darüber macht sich der Bund für Umwelt und Naturschutz e.V. (BUND) Gedanken und richtet aktuell an alle NRW-Bürgermeister eine Umfrage zur Umsetzung der Zustands- und Funktionsprüfung von privaten Abwasserleitungen.

Die Fragen sind zum Teil recht komplex und hier und da wird der Zeigefinger leicht erhoben. So fragt der BUND zunächst nach den entsprechenden Regelungen in den Entwässerungssatzungen – insbesondere auch nach Regelungen für Gebiete außerhalb von Wasserschutzzonen. Die Naturschutzorganisation möchte wissen, welche Fristen in ausgewiesenen Wasserschutzgebieten (WSG) und gegebenenfalls auch außerhalb gelten beziehungsweise in Zukunft vorgesehen sind.

Wo muss auch außerhalb von WSG geprüft werden?

Reduzierte Prüfpflicht in NRW: Wo müssen Grundstücksentwässerungsanlagen noch gecheckt werden?

Reduzierte Prüfpflicht in NRW: Wo müssen Grundstücksentwässerungsanlagen noch gecheckt werden?

In welchen Kommunen bleiben Fristensatzungen, die Prüfungen außerhalb von WSG vorsehen, auch nach Einführung der neuen Selbstüberwachungsverordnung bestehen? In welchen Kommunen ist bereits außerhalb von Wasserschutzzonen geprüft worden?

Gibt es Trinkwasserbrunnen ohne WSG?

Insbesondere interessiert sich der BUND für Trinkwassergewinnungsanlagen ohne ausgewiesenes Wasserschutzgebiet und fragt konkret: Können Gewinnungsanlagen für die öffentliche Wasserversorgung und Hausbrunnen durch undichte private Kanäle betroffen sein?

Warum nicht flächendeckend prüfen?

Der BUND fragt: Warum soll nicht mehr flächendeckend geprüft werden?

Der BUND fragt: Warum soll nicht mehr flächendeckend geprüft werden?

Weiter unten im Fragenkatalog wird der Unterton schärfer: Bisher durchgeführte Dichtheitsprüfungen haben hohe Schadensquoten ergeben, Fachverbände und Hochschulen votieren für eine flächendeckende Prüfung, stellt der BUND fest und fragt die Kommunen, wie sie dies beurteilen. Er verweist auf einen Bericht des Landesumweltamts NRW, der undichte Kanäle nicht nur für bakterielle Belastungen des Grundwassers, sondern auch für relevante Verunreinigungen durch Mikroschadstoffe zum Beispiel aus Medikamenten und Reinigungsmitteln verantwortlich mache.

Keine WSG mehr, damit Bürger nicht prüfen müssen?

Der BUND scheint sich auch darum zu sorgen, dass WSG-Verordnungen nicht mehr verlängert werden könnten oder keine neuen Wasserschutzgebiete mehr ausgewiesen werden könnten, um Anwohner von der Prüfpflicht zu befreien. Auch die Fremdwasserproblematik werde nicht einheitlich angegangen, sie sei nicht allein durch kommunale Satzungen zu lösen. Und so fragt der BUND: Werden die Kommunen eher dauerhaft höhere Kosten der Abwasserreinigung in Kauf nehmen, als Regelungen zur Dichtheitsprüfung innerhalb wie außerhalb von Wasserschutzgebieten zu treffen?

Die Umfrage liegt nun bei vielen kommunalen Mitarbeitern zur Stellungnahme auf dem Schreibtisch. Sobald der BUND Ergebnisse aus dieser Umfrage veröffentlicht, berichten wir wieder.

Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
Fachbericht des Landesumweltamts NRW

 

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