Anerkennung erneuert: Prüfstelle für Durchflussmessung des IKT
Beitrag vom 08. März 2016
Anerkennung bis 2021
Ein solches Feststellungsverfahren wird alle fünf Jahre durchgeführt. Dadurch wird die Qualität der Arbeit der Prüfstelle sichergestellt. Der neue Verlängerungsbescheid von Januar 2016 ermöglicht es der Prüfstelle nun, bis 2021 tätig zu sein. Dann muss die Sach- und Fachkunde erneut festgestellt werden.
Für Standard- und Spezialfälle gut aufgestellt
Die nötige Sach- und Fachkunde beinhaltet, dass die Geräteausstattung auf dem neuesten Stand und kalibriert ist und das Personal über die nötige Sachkenntnis und Wissen verfügt. Die Prüfstelle für Durchflussmessung ist damit sowohl für Standard-Prüfungen gemäß SüwV kom NRW und SüwVO Abw NRW als auch für Sonderfälle mit schwierigen Fragestellungen gewappnet.mehr über die Prüfstelle für Durchflussmessung des IKT
Sprechen Sie uns an!
Ansprechpartner
- Marcel Goerke, M.Sc.
Leiter staatlich anerkannte Prüfstelle für Durchflussmessung
Telefon: 0209 17806-34
E-Mail: goerke@ikt.de - Dipl.-Ing. (FH) Frank Bersuck
stellv. Leiter staatlich anerkannte Prüfstelle für Durchflussmessung
Telefon: 0209 17806-29
E-Mail: bersuck@ikt.de
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