Betreiberpflicht: Drosseleinrichtungen regelmäßig prüfen
Ein Drittel fehlerhaft
Eine Auswertung der IKT-Prüfstelle für Durchflussmessung zeigt, dass 36 Prozent der Drosseleinrichtungen an Regenbecken nicht den technischen Anforderungen entsprechen. Neben unzureichender Wartung und Kalibrierung gehören auch technische Mängel zu den typischen Fehlerquellen.
Die Einstellung des Drosselorgans bestimmt maßgeblich das Betriebsverhalten vor- und nachgeschalteter Anlagen. Stimmt der Abfluss nicht mit der Bemessung überein, schränkt das den Wirkungsgrad der Behandlungsanlage ein oder die Belastung der Oberflächengewässer steigt enorm an. Das zu verhindern fordert die Wasserrahmenrichtlinie.Drosselprüfung ist Pflicht
In einigen Bundesländern ist eine Überprüfung der Drosseleinrichtungen ausdrücklich Pflicht, so in Nordrhein-Westfalen, Hessen, Thüringen, Bayern, Brandenburg und Sachsen-Anhalt. Im IKT-Sachkundelehrgang werden Fachleute für diese Aufgabe qualifiziert. Zur Rezertifizierung eignet sich der IKT-Workshop „Drosseleinrichtungen im Kanalnetz“ am 8. und 9. März 2016.
Sachkundelehrgang „Kalibrierung von Drosseleinrichtungen“: Programm und Anmeldung
Workshop „Drosseleinrichtungen im Kanalnetz“: Programm und Anmeldung
Ansprechpartner
Marcel Goerke, M.Sc.
Telefon: 0209 17806-34
E-Mail: goerke@ikt.de
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