Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen:
31.12.2015 war gestern, wie geht es nun weiter?
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7. Deutscher Tag der Grundstücksentwässerung
22. Juni 2016 in Köln, Maternushaus
- Rechtliche und technische Anforderungen –
Was gibt es Neues? - 31.12.2015 war gestern… wie geht es weiter?
- Sanierung privater Abwasserleitungen
- Industrie- und Gewerbe-Immobilien
Fristen verlängert, Fristen verschoben
Nach intensiven politischen und fachlichen Debatten in den betroffenen Bundesländern Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein wurden die normativen und landesgesetzlichen Regelungen mit flächendeckenden Prüfungen abgeschafft. Teilweise wurden Fristen verlängert, teilweise auf einige Anwendungsfälle beschränkt. Dazu gehören:- Neubau von Gebäuden,
- wesentliche bauliche Änderungen im Bestand,
- Wasserschutzgebiete,
- Industrie- und Gewerbe-Immobilien.
Die Frist in der DIN 1986-30 wurde mit der Novellierung der Norm im Jahr 2012 durch eine Zeitspannenregelung ersetzt.
Frist in Wasserschutzgebieten abgelaufen
Dennoch ist am 31. Dezember 2015 für schätzungsweise weit über 100.000 Grundstückseigentümer die Frist abgelaufen. Betroffen hiervon sind insbesondere Grundstückseigentümer in Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein, für die die Frist vor allem in Wasserschutzgebieten in diesen Länder weiterhin gilt. Auch wenn kaum belastbaren Zahlen vorliegen, ist davon auszugehen, dass bei weitem nicht alle Grundstückseigentümer ihren Pflichten nachgekommen sind.
Presse-Spiegel
Dormagen: Stadt kann Kanal-TÜV kaum kontrollieren
Dortmund: Kanal-TÜV: Stadt Dortmund kontrolliert Hausbesitzer nicht
Erkrath: Kanaltest – Erste Frist ist abgelaufen
Köln: Tausende Hausbesitzer schwänzen den Kanal-TÜV
31.12.2015 war gestern… Wie geht es weiter?
Diese und weitere aktuelle Fragen rund um die Grundstücksentwässerung erörtern und diskutieren wir gemeinsam mit kommunalen Vertretern, Aufsichtsbehörden und Fachleuten beim
7. Deutschen Tag der Grundstücksentwässerung
am 22. Juni 2016 im Maternushaus in Köln.
Programm in Kürze hier
Ansprechpartner
Dipl.-Ing. Marco Schlüter
Telefon: 0209 17806-31
E-Mail: schlueter@ikt.de