Drosseln im Kanalnetz: Regelmäßige Prüfung und Wartung sinnvoll
„Eine regelmäßige Prüfung und Wartung von Drosseleinrichtungen ist keine Geldverschwendung, sondern absolut sinnvoll.“ Das schließt Marcel Goerke, M.Sc. aus der Auswertung von Prüfaufträgen der von ihm geleiteten staatlich anerkannten Prüfstelle für Durchflussmessung des IKT. Auch der unabhängige, vom NRW-Umweltministerium geförderte IKT-Warentest „Drosseleinrichtungen an Regenbecken“, bei dem hydro-mechanische Drosselorgane unter Laborbedingungen vergleichend untersucht wurden, hat das eindrücklich gezeigt. Nebenbei bemerkt: Die regelmäßige Überprüfung gehört zu den Pflichten eines jeden Abwassernetzbetreibers.
IKT-Lehrgang: Zertifizierter Sachkundiger für die Kalibrierung von Drosseleinrichtungen an Regenbecken
22.–26. Juni 2020 in Schliengen
Lehrgangsprogramm
17.-21. August 2020 in Eppingen
Programm und Anmeldung
Umwelt und nachgeschaltete Anlagen leiden
Mit falsch eingestellten Drosseleinrichtungen an Regenbecken und Stauraumkanälen kann das Kanalnetz nicht optimal betrieben werden. So können vielfältige negative Auswirkungen entstehen: Lassen die Drosseln mehr Wasser durch als bei der Bemessung vorgesehen, werden nachgeschaltete Kanäle, Sonderbauwerke und Kläranlagen unnötig hydraulisch belastet. Lassen die Drosseln zu wenig Wasser durch, staut sich das Abwasser häufiger zurück. Umweltschädliche Entlastungen in Gewässer sind die Folge.
Und wirtschaftlich ist eine regelmäßige Wartung auch: Denn wird die wahre Ursache für Betriebsstörungen nicht erkannt, investieren Netzbetreiber womöglich in eigentlich nicht erforderliche weitere Sonderbauwerke. Das lässt sich durch einen reibungslosen Betrieb der bestehenden Anlagen umgehen.
Problematisch ist auch, wenn Drosseln von Regenüberlaufbecken, die in Gewässer einleiten, nicht richtig funktionieren. Dadurch gelangt häufig zu viel Mischwasser auf einmal in die Gewässer und belastet diese unnötig stark. Ein geregelter Abfluss schont die Umwelt. „Insbesondere die Wasserrahmenrichtlinie WRRL fordert eine stetige Verbesserung, mindestens aber die Beibehaltung aktueller Standards hinsichtlich der Gewässerqualität.“ Darauf weist Goerke hin.Drosselprüfung ist Pflicht
In vielen Bundesländern gehört die regelmäßige Überprüfung und Kalibrierung von Drosseleinrichtungen gemäß Selbstüberwachungs- und Eigenkontrollverordnungen aus diesem Grund zu den Pflichten der Abwassernetzbetreiber. Selbst dort, wo diese nicht gesetzlich angeordnet ist, ist sie ein gutes Werkzeug zur Kanalnetzoptimierung. Denn sie liefert wesentliche Kenndaten für die Erstellung von Abwasserbeseitigungs- und Mischwasserkonzepten der Betreiber. So melden aktuell die Betreiber in Sachsen, dass sie von den Behörden angehalten werden, ihre Mischwasserkonzeption zu aktualisieren. Wer sein Kanalnetz und die einzelnen „schwarzen Schafe“ kennt, kann seinen Betrieb entsprechend anpassen, Stoffströme und vorhandene Speichervolumina besser nutzen und so ohne große Investitionskosten ein effizienteres Kanalnetz schaffen.
Ein Blick in die Länder
Baden-Württemberg (Eigenkontrollverordnung)
Die Eigenkontrolle umfasst die Sichtkontrolle von Einlauf, Überläufen und Ablauf der Anlagen auf Ablagerungen und Verstopfungen und die Funktionskontrolle der technischen Ausrüstung, der Messgeräte und Drosseleinrichtungen. Die Abwasserdurchflussmessung bei Anlagen ab 1000 EW erfolgt durch Messgeräte mit selbstschreibendem Anzeigegerät und uhrzeitsynchronem Zählwerk oder durch magnetisch-induktive Durchflussmesseinrichtung (MID) beziehungsweise gleichwertige Verfahren. Die Messeinrichtung ist mindestens alle fünf Jahre durch einen Sachverständigen oder Sachkundigen zu überprüfen.
Bayern (EÜV)
Bei Regenbecken mit Messeinrichtungen zur Erfassung des Wasserstands ist auch das Entlastungsverhalten für jedes Regenereignis festzustellen. Dazu gehört, geordnet nach dem Datum der jeweiligen Regenereignisse, die Ermittlung des maximalen Füllstands beziehungsweise der maximalen Überlaufhöhe sowie der Fülldauer und Überlaufdauer. Die Messergebnisse sind jährlich auszuwerten. Zusätzlich ist einmal in fünf Jahren die Einstellung des Drosselabflusses zu überprüfen und das Ergebnis dem tatsächlichen Anschlussgrad im Einzugsgebiet gegenüber zu stellen.
Brandenburg (Brandenburgische KanalnetzAnzeigeVV)
Für Drosselorgane wird eine Funktionskontrolle gemäß Herstellerangaben gefordert. Diese ist laut Herstellerangaben – aber mindestens jährlich – durchzuführen.
Hessen (§ 10 EKVO)
Bei Regenentlastungen mit gesteuerten oder geregelten Drosseleinrichtungen mit beweglichen Teilen ist eine hydraulische Prüfung alle fünf Jahre durch Prüfstellen gemäß § 10 EKVO gefordert. Die Anforderungen gelten als erfüllt, wenn der Mittelwert der Abflusskurve um nicht mehr als 12 Prozent vom Sollwert abweicht und wenn die größte Abweichung nicht größer als 20 Prozent des Sollwerts ist.
Nordrhein-Westfalen (SüwVO Abw NRW)
Alle fünf Jahre ist eine hydraulische Kalibrierung der Drosseleinrichtung von Regenklärbecken, Regenüberlaufbecken, Stauraumkanälen und Regenrückhaltebecken durchzuführen. Bei festgestellten Abweichungen der Drosselwassermenge von mehr als 20 Prozent vom Sollwert hat eine Sanierung der Drosseleinrichtung innerhalb eines Jahres zu erfolgen. Als Sollwert ist der in der wasserrechtlichen Genehmigung festgelegte Drosselabfluss zugrunde zu legen.
Sachsen-Anhalt (Eigenüberwachungsverordnung)
Die Überwachung der Regenbecken umfasst die Sichtkontrolle von Anlagen auf Ablagerungen und Verstopfungen und die Funktionskontrolle der technischen Ausrüstung, der Messgeräte und Drosseleinrichtungen. Die Überwachung soll insbesondere nach Belastung der Anlagen durch Starkregenereignisse, mindestens jedoch vierteljährlich durchgeführt werden. An der Einleitungsstelle in das Gewässer sind vierteljährlich Sichtkontrollen auf Auffälligkeiten durchzuführen.
Thüringen (ThürAbwEKVO)
In der Thüringer Verordnung über die Eigenkontrolle von Abwasseranlagen wird gefordert, dass eine Prüfung der hydraulischen Funktionsfähigkeit der Drosselorgane durch Sachkundige alle fünf Jahre durchzuführen und in einem Prüfbericht zu dokumentieren ist.
Regelmäßige Überprüfung nötig
Zur Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen sind also in den meisten Fällen eine Kontrolle der mechanischen Funktionsfähigkeit und eine Kalibrierung der Drosseleinrichtungen notwendig. Dabei wird vor Ort durch eine Mengenmessung überprüft, ob die eingebaute Drosseleinrichtung auch unter realen Bedingungen in der Lage ist, den geforderten Durchfluss zu erbringen, für den sie ausgelegt wurde.
Bei der Planung der gesetzlich geforderten Überprüfung der Drosseleinrichtungen helfen neben dem Arbeitsblatt DWA-A 166 „Bauwerke der zentralen Regenwasserbehandlung und -rückhaltung – Konstruktive Gestaltung und Ausrüstung“ von November 2013 auch Merkblätter und Fachberichte von den Bundesländern. Zudem kann eine vorrausschauende Planung beim Einbau von Drosselorganen sicherstellen, dass später ein Verstellen, Nachrüsten und Austauschen möglich ist. Wenn die Funktionsprüfung und der anschließende Probebetrieb bereits bei der Planung des Bauwerks und seiner Ausrüstung berücksichtigt werden, erleichtert das im Betrieb enorm die Arbeit. Und die bisherige Zahl an Sonderfällen mit nicht oder nur aufwendig prüfbaren Drosseleinrichtungen, die jedoch von gesetzlicher Seite her zu prüfen sind, wird in Zukunft geringer ausfallen. Auch die Prüfungskosten sinken dann. Jeder Kommune kann nur empfohlen werden, Drosselbauwerke erst nach erfolgreich abgeschlossenem Probebetrieb zu übernehmen.
Weitere Hinweise für Planung und Betrieb gibt der Abschlussbericht des erwähnten IKT-Warentests, in dem die Regelwerke und Merkblätter zusammengefasst werden und so eine Übersicht für den Planer und Bauwerksabnehmer geliefert wird.
IKT-Warentest Drosseleinrichtungen
Abwasserbetriebe investieren viel Geld in Drosselorgane und wollen berechtigterweise wissen, welche Qualität sie einkaufen. Deshalb hat das IKT erstmals sechs hydromechanische Drosselorgane in einem unabhängigen Warentest vergleichend untersucht. Die Ergebnisse sind breit gestreut: Sie reichen von GUT (2,1) bis MANGELHAFT (5,0). Eine Drossel wurde nicht bewertet, da sie bauartbedingt nicht die Testanforderungen erfüllt. Bei diesem IKT-Warentest wurden die Drosselorgane einem mehrteiligen Test aus zahlreichen hydraulischen und mechanischen Belastungen unterzogen (Systemprüfungen). Darüber hinaus wurde die Qualitätssicherung bewertet, und Baustellenuntersuchungen wurden zur Plausibilitätsprüfung herangezogen.Ergebnistabelle
Warentest-Bericht (57 Seiten)
Ziel der IKT-Warentests ist es, den Netzbetreibern zuverlässige und unabhängige Informationen über die am Markt angebotenen Produkte und Verfahren zu liefern. Gleichzeitig bauen die Warentests einen Marktdruck auf, damit die System- und Leistungsanbieter die Verbesserungspotentiale ihrer Produkte und Verfahren nutzen.
Weiterbildung Drosselkalibrierung
Die hydraulische Kalibrierung einer Drosseleinrichtung erfordert von den ausführenden Personen ein erhebliches Maß an Fachwissen in der Hydrometrie und dem Betriebsverhalten. Diese Aufgabe sollte sachkundiges und erfahrenes Fachpersonal durchführen. Das IKT bietet in diesem Bereich eine qualifizierte Weiterbildung an:IKT-Lehrgang: Zertifizierter Sachkundiger für die Kalibrierung von Drosseleinrichtungen an Regenbecken
22.–26. Juni 2020 in Schliengen
Programm und Anmeldung Schliengen
17.-21. August 2020 in Eppingen
Programm und Anmeldung Eppingen
In regelmäßigen Abständen bietet das IKT zudem Möglichkeiten zur Rezertifizierung wie den „IKT-Workshop: Drosseleinrichtungen im Kanalnetz – richtig kalibrieren, regeln und messen!“ an. Halten Sie sich hier über aktuelle Termine auf dem Laufenden:
gesamtes IKT-Weiterbildungsprogramm
IKT-Prüfstelle für Durchflussmessung
Hat der Netzbetreiber kein eigenes sachkundiges Personal, kann er auf die Dienstleistungen der staatlich anerkannten IKT-Prüfstelle für Durchflussmessung zurückgreifen. Die Prüfungen werden gemäß SüwV-kom NRW und SüwVO Abw NRW durchgeführt. Außerdem unterstützen die Mitarbeiter der Prüfstelle gerne bei Fragen rund um Messkonzepte, Messtechnik, Betrieb und Prüfungstätigkeiten und erarbeiten gerne auch Lösungsvorschläge für problembehaftete Bauwerke.mehr über die IKT-Prüfstelle für Durchflussmessung
Ansprechpartner
Marcel Goerke, M.Sc.
Leiter Prüfstelle für Durchflussmessung
Telefon: 0209 17806-34
E-Mail: goerke@ikt.de
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