IKT-Congress: Wie kann Kabel im Kanal funktionieren?
Um dem selbst gesteckten Ziel zumindest nahe zu kommen, hat der Gesetzgeber kurz vor knapp das sogenannte DigiNetz-Gesetz erlassen. Das Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze, so der offizielle Name, berechtigt Telekommunikationsunternehmen, ihre Glasfaserkabel auch in passiven Netzinfrastrukturen wie Abwasser- und Wasserleitungen zu verlegen. Leitungsnetzbetreiber sind verpflichtet, ihre Infrastruktur für die Verlegung von Highspeed-Internetkabeln zur Verfügung zu stellen.
BreitBandCongress – BBC 2017
28. März 2017
9-16:30 Uhr
im IKT ‑ Institut für Unterirdische Infrastruktur, Gelsenkirchen
Programm und Anmeldung
Ausstellerinformation
Neues Gesetz: Bedeutung für die Praxis
Natürlich kommt das Gesetz nicht aus heiterem Himmel. Kabel im Kanal zu verlegen, um den Netzausbau zu beschleunigen und die Kosten zu senken, wird schon länger diskutiert. Doch spätestens jetzt ist es Zeit, das Thema aus der Theorie in die Praxis zu holen. Beim BreitBandCongress am 28. März 2017 in Gelsenkirchen soll diskutiert werden, was das DigiNetz-Gesetz ganz konkret für die Praxis – für den Betrieb der beteiligten Infrastrukturnetze – bedeutet.Das IKT verfolgt dieses Thema schon seit geraumer Zeit, hat erste Forschungsprojekte durchgeführt und Workshops ausgerichtet. Beim BreitBandCongress am 28. März 2017 in Gelsenkirchen möchte das IKT in diesem neuen Feld Orientierung geben und die verschiedenen Ansichten der vielen Interessensgruppen bündeln und gemeinsam diskutieren.
- Wie lassen sich zwei Netze in einem verlegen, betreiben, reinigen, sanieren?
- Welche Chancen bietet Kabel im Kanal für die Betreiber der beteiligten Assets? Und welche Risiken?
- Wie können wirtschaftlich orientierte Betreibermodelle aussehen?
- Was ist bei der Vertragsgestaltung zwischen Abwassernetzbetreibern und Telekommunikationsfirmen zu beachten?
- Wie ist der Mehraufwand einzuschätzen? Lässt sich das womöglich auch profitabel gestalten?
- Welche Erfahrungen haben Netzbetreiber bereits gemacht?
Neue Ansätze und erste Erfahrungen
Das IKT bringt Experten auf das Podium, die die neue Gesetzeslage darlegen, Chancen und Risiken erörtern, technische und rechtliche Lösungen vorstellen und von ihren Erfahrungen berichten. Herzlich eingeladen mitzudiskutieren sind Vertreter von Entsorgern, Versorgern (Gas, Wärme, Wasser, Telekommunikation), Kommunen, Bezirksregierungen, Landesbehörden, Herstellern und Systemanbietern, Branchenverbänden, Universitäten und FHs sowie Politiker, Bürgermeister, Landräte, Wirtschaftsförderer.BreitBandCongress – BBC 2017
28. März 2017, 10-17 Uhr im IKT, Gelsenkirchen
Programm und Anmeldung
Ausstellerinformation
Ansprechpartner
Dr.-Ing. Dipl.-Wirt.-Ing. Sissis Kamarianakis
Telefon: 0209 17806-42
E-Mail: kamarianakis@ikt.de
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