Innovationsgutscheine: Ermäßigter Eintritt zur IKT-Forschung

Innovationsgutscheine erleichtern den Zugang zu externen Forschungs-, Beratungs- und Entwicklungsdienstleistungen.
Kleinen und mittleren Unternehmen fehlen oft die Ressourcen, um die für Entwicklung oder Weiterentwicklung ihrer Produkte und Verfahren benötigte externe Unterstützung durch Forschungsinstitute und Hochschulen einzukaufen. Die Innovationsgutscheine der Bundesländer helfen, die Hürde niedriger zu setzen.
Doppelter Einsatz
Mit den Innovationsgutscheinen des Landes Nordrhein-Westfalen können mittlere Unternehmen bis zu 50 Prozent der Kosten für externe Beratungs-, Forschungs- und Entwicklungsleistungen erstattet bekommen, kleine Unternehmen sogar bis zu 80 Prozent. Der Gegenwert des Innovationsgutschein B (Beratung) beträgt maximal 5000 Euro der Gesamtnettoausgaben. Der Innovationsgutschein F&E ist maximal 10.000 Euro wert. Die Gutscheine können auch von mehreren Unternehmen für ein größeres Forschungsvorhaben zusammengefasst werden.
Get the Gutschein

Entwicklungshelfer: Das IKT hat zum Beispiel zarmuTEC bei der Entwicklung des Schacht-Adapterrings AdapTEC unterstützt.
Anträge nimmt der Projektträger Jülich der Forschungszentrum Jülich GmbH entgegen. Hier erhalten Interessierte auch detaillierte Informationen.
Projektträger Jülich
Ansprechpartner
Dipl.-Ing. Thomas Brüggemann
Telefon: 0209 17806-18
E-Mail: brueggemann@ikt.de
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