Innovationsgutscheine: Ermäßigter Eintritt zur IKT-Forschung
Kleinen und mittleren Unternehmen fehlen oft die Ressourcen, um die für Entwicklung oder Weiterentwicklung ihrer Produkte und Verfahren benötigte externe Unterstützung durch Forschungsinstitute und Hochschulen einzukaufen. Die Innovationsgutscheine der Bundesländer helfen, die Hürde niedriger zu setzen.
Doppelter Einsatz
Mit den Innovationsgutscheinen des Landes Nordrhein-Westfalen können mittlere Unternehmen bis zu 50 Prozent der Kosten für externe Beratungs-, Forschungs- und Entwicklungsleistungen erstattet bekommen, kleine Unternehmen sogar bis zu 80 Prozent. Der Gegenwert des Innovationsgutschein B (Beratung) beträgt maximal 5000 Euro der Gesamtnettoausgaben. Der Innovationsgutschein F&E ist maximal 10.000 Euro wert. Die Gutscheine können auch von mehreren Unternehmen für ein größeres Forschungsvorhaben zusammengefasst werden.
Get the Gutschein
Den NRW-Gutschein können kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und bis zu 50 Millionen Euro Umsatz oder bis zu 43 Millionen Euro Bilanzsumme beantragen. Der Sitz des Unternehmens muss in Nordrhein-Westfalen liegen. Wichtig: Das Projekt darf erst starten, wenn der Antrag bewilligt ist. Also erst ein Angebot des IKT einholen, dann den Gutschein beantragen, und wenn der Zuwendungsbescheid da ist, wird der Vertrag geschlossen und es kann losgehen.Anträge nimmt der Projektträger Jülich der Forschungszentrum Jülich GmbH entgegen. Hier erhalten Interessierte auch detaillierte Informationen.
Projektträger Jülich
Ansprechpartner
Dipl.-Ing. Thomas Brüggemann
Telefon: 0209 17806-18
E-Mail: brueggemann@ikt.de
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