Neuer Praxis-Check „Flüssigboden“: IKT unterstützt bei Qualitätsüberwachung
Das IKT hat gemeinsam mit einem Lenkungskreis aus kommunalen Abwasserbetrieben zentrale Mindestanforderungen an Flüssigbodenprodukte für den Kanalbau festgelegt und daraus den Praxis-Check „Flüssigboden (ZFSV)“ für die Qualitätsüberwachung entwickelt. Mit dem Praxis-Check werden die wesentlichen Kriterien überprüft und so typische Fehler bei der Bauausführung frühzeitig erkannt. Im Ergebnis wird mit dem Praxis-Check der Erfolg der Baumaßnahme sichergestellt.
Praxis-Check „Flüssigboden (ZFSV) im Kanalbau“
- Überprüfung des Flüssigbodenprodukts bei einer Kanalbaumaßnahme
- Bewertungsschema orientiert sich am IKT-Warentest „Flüssigböden (ZFSV) im Kanalbau“
- Bewertung der Ergebnisse
Was passiert beim Praxis-Check „Flüssigboden“?
- Fließfähigkeit: Bei jedem Flüssigboden-Fahrmischer wird das Ziehfließ- und Ausbreitmaß bestimmt. Anforderung ist hier die Ausbreitmaßklasse F5/F6. Zudem wird die Lieferbeständigkeit unter den einzelnen Fahrmischern überprüft, dabei darf keine Abweichung über 120 mm auftreten. Das niveaugleiche Füllen wird an der Oberfläche nach der letzten Flüssigbodenlieferung hinsichtlich gravierender Unebenheiten und Höhenunterschiede sowie weiteren Auffälligkeiten bewertet.
- Überbaubarkeit: Mit einem statischen Lastplattendruckversuch wird überprüft, ob die Anforderung von 45 MN/m² nach sieben Tagen erreicht wird.
- Wiederaushubfähigkeit: Anhand von 9 Würfelproben wird nach 7, 28 und 56 Tagen (jeweils 3 Proben) die einaxiale Druckfestigkeit des Flüssigbodens bestimmt. Mindestanforderung: Druckfestigkeiten unter 0,3 N/mm² nach 28 Tagen und für die Nacherhärtung unter 0,15 N/mm².
- Wiederverwertung: Zur Bestimmung der Wiederverwertbarkeit wird eine Trogeluatuntersuchung in Anlehnung an LAGA M20 durchgeführt, wobei der geringste Untersuchungswert für die Zuordnung entscheidend ist. Die Anforderungen wurden hier auf Z.1.1/Z.1.2 gesetzt.
- Qualitätssicherung: Der Lieferschein, die Eigenüberwachung im flüssigen und festen Zustand durch den Flüssigbodenanbieter sowie das Qualitätszeichen werden bewertet.
- Besondere Auffälligkeiten: Das Kriterium gilt als bestanden, wenn im Zuge der üblichen Begleitung keine zu beanstandenden Besonderheiten beobachtet werden.
Im nebenstehendem Bild (zum Vergrößern anklicken) sind die Mindestanforderungen zusammengefasst, die von Abwasserbetrieben bei der Ausschreibung von Flüssigbodenmaßnahmen berücksichtigt werden sollten.
Qualitätsüberwachung auf ganz neuem Level
Mit dem Praxis-Check „Flüssigboden (ZFSV) im Kanalbau“ können Abwasserbetriebe ihre Qualitätsüberwachung auf ein ganz neues Level heben. Und das alles, damit auf Flüssigboden wirklich Verlass ist.
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Ansprechpartnerin
Nicole Rofall, M.Sc.
Tel.: 0209 17806-26
E-Mail: rofall@ikt.de
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