Umfrage nach Ende der Frist: Hälfte der Eigentümer noch ohne Prüfbeleg
Die erste Frist zur Zustands- und Funktionsprüfung der privaten Abwasseranlagen – ehemals Dichtheitsprüfung – ist in Nordrhein-Westfalen am 31. Dezember 2015 abgelaufen: für Wohnimmobilien in Wasserschutzgebieten mit Baujahr vor 1965 und Industrie- und Gewerbeimmobilien mit Baujahr vor 1991. Sehr viele Grundstückseigentümer haben ihre Leitungen aber noch nicht prüfen lassen.
Daten aus 23 NRW-Kommunen
IKT-Wissenschaftler Dipl.-Ing. Marco Schlüter präsentierte beim 7. Deutschen Tag der Grundstücksentwässerung die Ergebnisse einer nicht repräsentativen Umfrage unter 23 Mitgliedskommunen des Kommunalen Netzwerks KomNetABWASSER. Die befragten Netzbetreiber organisieren die Abwasserbeseitigung für 3,7 Millionen Menschen in Nordrhein-Westfalen, was 21 Prozent der NRW-Bevölkerung entspricht.„Die Umfragewerte sind mit Vorsicht zu genießen“, gibt Schlüter zu bedenken. Grobe Tendenzen könne man zwar herauslesen, aber die Daten seien nicht unbedingt repräsentativ. Denn die befragten Kommunen haben sich als KomNet-Mitglieder über Jahre hinweg intensiv mit der Prüfpflicht und ihrer Umsetzung befasst. Das könnte in höheren Prüfquoten als im Landesdurchschnitt resultieren. „Aber außer uns hat das bisher noch niemand abgefragt. Auch nicht die Überwachungsbehörden. Es gibt einfach keine belastbaren Statistiken.“
Die wichtigsten Zahlen
- Für 53.000 von insgesamt 625.000 Grundstücken in den befragten Kommunen liegen Prüfbescheinigungen vor. Das entspricht 8 Prozent.
- Für 32.000 von 127.000 Grundstücken in Wasserschutzgebieten liegen Prüfbescheinigungen vor. Macht 25 Prozent.
- Die spannendste Zahl: Für 10.000 der 22.000 Wohnimmobilien, für die Ende 2015 die Frist zur Prüfung ablief, liegen inzwischen Bescheinigungen vor. Das sind 46 Prozent.
Allerdings haben auch nur rund die Hälfte der befragten Kommunen in ihren Entwässerungssatzungen eine Vorlagepflicht für Prüfbescheinigungen festgeschrieben. Dort, wo die Vorlage verlangt wird, dürfte die Quote der eingereichten Belege deutlich höher sein. Das zeigen einzelne Kommunen mit Umsetzungsquoten von bis zu 100 Prozent – meist allerding kleine Gemeinden mit wenigen bis einigen hundert betroffenen Immobilien.
Vorsichtige Hochrechnung
Auf das gesamte Bundesland hochgerechnet geht Schlüter vorsichtig von 80.000 bis 140.000 vorgelegten Prüfbescheinigungen aus – mit einer Unsicherheit von 20 Prozent nach oben und, was wahrscheinlicher ist, nach unten. Durchgeführte Prüfungen gibt es möglicherweise noch mehr, denn vielerorts reicht es, wenn die Eigentümer die Prüfbestätigung zuhause abheften.Ein weiterer Unsicherheitsfaktor könnte die realen Zahlen wieder nach unten korrigieren: In 91 Prozent der befragten Kommunen gibt es Wasserschutzgebiete, aber nur in 66 Prozent aller NRW-Kommunen. In Gemeinden ohne Wasserschutzzone greift die Ende 2015 abgelaufene Frist nicht. Entsprechend wenige Eigentümer dürften dort den Druck verspüren, ihre Abwasserleitungen prüfen zu lassen und den Beleg darüber einzureichen.
Schlüters Fazit: Nichts Genaues weiß man nicht, aber eine Tendenz ist ablesbar. Die Prüfung der Grundstücksentwässerungsanlagen ist in Gang gekommen. Und mit der Zeit könnte die Sanierung der Abwasserleitungen sogar zu einem selbstverständlichen Teil der Gebäudesanierung werden. Die Treiber für wachsende Investitionen in die Grundstücksentwässerung sind im Moment verstärkt Gebäudeversicherer und Immobilienmakler.
Ansprechpartner
Dipl.-Ing. Marco Schlüter
Telefon: 0209 17806-31
E-Mail: schlueter@ikt.de
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