Breitband im Kanal: Wie kann die Mitnutzung gestaltet werden? BBC-Teilnehmer diskutieren
- Was passiert mit dem Kabel, wenn Sanierungen anstehen?
- Wie widerstandsfähig sind Kabel/Leerrohre gegen Hochruckreinigung?
- Was halten die Verankerungen, Spannringe und Liner aus?
- Wie steht es um die chemische Beständigkeit der eingebrachten Materialien gegenüber allen möglichen Abwasserinhaltsstoffen?
- Wer ist wofür zuständig?
Zwei Betreiber, viel Klärungsbedarf
Auch die Vertragsgestaltung zwischen Abwassernetzbetreiber und Telekommunikationsunternehmen wird für alle Seiten zur Herausforderung. Denn dabei sind so viele Punkte zu beachten und auszuhandeln, dass den Teilnehmern am BreitBandCongress ‑ BBC im IKT bereits nach den ersten Vorträgen ordentlich der Kopf schwirrte:- Betreibermodelle
- Eignung der Kanäle
- Haftungsfragen
- Versicherungsfragen
- Nutzungsentgelte
- Wegerechte
- Finanzierungsmodelle
- Wirtschaftlichkeitsfragen
- Lebenszyklusabstimmung
Nächster BreitBandCongress ‑ BBC
23. November 2017 in Markt Schwaben bei München
Programm und Anmeldung
Breitband in der Fläche
Anlass für all diese Überlegungen ist das kürzlich in Kraft getretene so genannte DigiNetz-Gesetz, das für den Ausbau der Glasfaser-Datennetze in den nächsten Jahren sorgen soll. Eine flächendeckende Breitbandversorgung ist Voraussetzung für die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft, sagt Dirk Seifert vom VKU Verband kommunaler Unternehmen beim BreitBandCongress. Doch ist der Breitbandausbau in ländlichen Gebieten für Telekommunikationsunternehmen oft unattraktiv da unrentabel.Anreize für den Ausbau
Nun besteht für Neubaugebiete eine gesetzliche Pflicht zur Verlegung von Glasfasern. Wenn es keine Telekommunikationsunternehmen macht, dann muss es der Bauträger machen. Mit dem DigiNetz-Gesetz sei aber auch ein Anreizsystem geschaffen worden, das die Kosten für die Verlegung von Glasfaserkabeln in entlegene Gebiete senken soll, erläutert Dr. Mirko Paschke vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur.
Umstrittene Mitnutzung
Besonders die gesetzlich verankerte Möglichkeit zur Mitnutzung bestehender Infrastrukturen wird derzeit heiß diskutiert – auch beim BBC. Dabei gehe es im Gesamtblick gar nicht so sehr um die Verlegung von Glasfasern in Kanälen, ordnet Paschke die Verhältnisse. Mitnutzungen im großen Stil finden in den Bereichen Straßen, Schienenwege und Wasserstraßen statt. Danach kämen wahrscheinlich erst die Kanäle.Kein Weg drum rum
Trotzdem kommen Abwassernetzbetreiber nicht mehr drum herum, sich mit dieser Thematik zu beschäftigen. Flattert ein Antrag ins Haus, müsse man das Telekommunikationsunternehmen in die Kanäle hineinschauen und die Eignung für eine Mitnutzung prüfen lassen.
Anlehnung begründen
Ein Mitnutzungsangebot oder eine begründete Ablehnung sei dann innerhalb von zwei Monaten zu übermitteln, erläutert Dr. Michaela Schmitz vom BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft die Anforderungen. Ein Ablehnungsgrund könnte zum Beispiel sein, wenn durch den Einbau von Kabeln eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit entsteht.Der BDEW hat sich bereits während des Gesetzgebungsprozesses klar gegen die Mitnutzung von Abwasserkanälen ausgesprochen. Schließlich ist die Kanalisation eine sogenannte kritische Infrastruktur. Ein Problem im Kanal kann sich schnell bis in die Haushalte auswirken.
Dialog ist wesentlich
Jetzt ist das Gesetz aber nun mal da und man muss sich damit auseinandersetzen. Für Schmitz ist dabei der Dialog zwischen Abwasserbetrieben und Telekommunikationsunternehmen ganz wesentlich für den Gesamtprozess. Nur so bekomme man ein Gefühl dafür, was geht und was nicht. Klare Prämisse laut Schmitz: „Die Abwasserbeseitigung muss sichergestellt werden!“Mit Blick auf die Vertragsgestaltung stellt Schmitz klar: Kanäle müssen gereinigt werden. Verträge, in denen die Kanalreinigung untersagt wird, seien schlicht nicht rechtens.
Entgelt für die Mitnutzung
Für die Mitbenutzung der Kanäle sollten Abwasserbetriebe ein Nutzungsentgelt erheben, empfiehlt Rechtanwalt Per Seeliger vom Erftverband. Auch eine einmalige Prüfgebühr nach der Installation der Kabel sei angemessen. Von ihm kam auch der Hinweis, dass in den Vertragsverhandlungen geklärt werden sollte, wer die Wegerechte für die neuen Kabel einholt. In seinen Augen sei das Aufgabe des Telekommunikationsunternehmens. Der Abwasserbetrieb sollte sich die entsprechenden Verträge allerdings vorlegen lassen.
Unterstützung durch das IKT
Zu vielen Fragen rund um Breitband im Kanal kann das IKT einen Beitrag leisten:
- technische Prüfungen
- chemische Tests
- betriebliche Untersuchungen
- rechtliche Einschätzungen
- ökonomische Betrachtungen
Kontakt
Dr.-Ing. Dipl.-Wirt.-Ing. Sissis Kamarianakis
Telefon: 0209 17806-42
E-Mail: kamarianakis@ikt.de
Versicherungs- und Haftungsfragen
Laut Seeliger ist es zudem unerlässlich, dass das Telekommunikationsunternehmen eine Haftpflichtversicherung hat, die für eventuelle Schäden aufkommt. Auch die Haftungsfragen für das Abwasserunternehmen seien zu klären. Seeliger empfiehlt dringend, die Haftung soweit wie möglich auszuschließen.Seeliger weist außerdem darauf hin, dass im Rahmen solcher Sondierungen und Verhandlungen zum Teil sensible Daten ausgetauscht werden. Vom Telekommunikationsunternehmen sollte deshalb eine Verschwiegenheitserklärung bezüglich aller im Zusammenhang mit der Mitnutzung übermittelten Informationen über das Kanalnetz eingefordert werden.
Option Selbermachen
Trotz aller Anreize kann es für Telekommunikationsunternehmen immer noch uninteressant sein, Glasfaser bis in die letzten Winkel der Republik zu verlegen. Immer öfter springen deshalb kommunale Unternehmen ein und bauen Glasfasernetze aus. Dabei nutzen sie Synergien im Zusammenhang mit ihrem Kerngeschäft – durch Mitverlegung oder Mitnutzung. Seifert vom VKU erwartet durch das neue DigiNetz-Gesetz eine neue Dynamik in diesem Bereich.
Abwassernetzbetreiber, die selbst den Glasfaserausbau in die Hand nehmen wollen, können Finanzierungsprogramme wie Kommunalkredite oder Darlehen der KfW nutzen, erklärt Ralph Ishorst von der NRW.BANK. Diese Kredite gibt es über die Hausbank, eine Förderberatung bei der Förderbank. Sein Tipp: Glasfaser bis in die Betriebe zu legen sei zwar insgesamt teurer, senke aber die Kosten pro Gigabit Bandbreite.Breitband im Kanal profitabel betreiben
Wie man als Abwasserunternehmen Breitband im Kanal profitabel betreiben kann, zeigt Dipl.-Ing. Sigurd Hoffmann von servTEC, einer Tochter von HAMBURGWASSER. Das Unternehmen verfügt inzwischen über ein recht dichtes Glasfasernetz unter der Hansestadt, die zugegebenermaßen keine ländliche Gegend mit großem Ausbaubedarf ist. Aber Hoffmann konnte den Teilnehmern trotzdem viele gute Hinweise und wichtige Tipps geben.
Berichte aus der Praxis
Von ihren Praxiserfahrungen mit Kabel-im-Kanal-Projekten berichteten auch Dipl.-Ing. Frank W. Grauvogel von den Technischen Werken Burscheid, Tobias Ziemann von den Technischen Betrieben Solingen und Roland Baum vom Stadtentwässerungsbetrieb Düsseldorf. Weitere Referenten, die über die Erfahrungen in ihren Kommunen sprechen, sind für den zweiten BreitBandCongress angefragt, der am 23. November 2017 in Markt Schwaben bei München stattfindet – für alle, die es diesmal nicht nach Gelsenkirchen geschafft haben.Dann gibt es auch wieder die interessanten Ausstellerinterviews, bei denen die Firmen sich und ihre Produkte vorstellen und Fragen aus dem Publikum beantworten. So erhalten die Teilnehmer einen schnellen Überblick und man kommt anschließend leichter ins Gespräch.
Nächster BreitBandCongress ‑ BBC
23. November 2017 in Markt Schwaben bei München
Programm und Anmeldung
Ansprechpartner
Dr.-Ing. Dipl.-Wirt.-Ing. Sissis Kamarianakis
Telefon: 0209 17806-42
E-Mail: kamarianakis@ikt.de
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