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IKT - Institut für Unterirdische Infrastruktur gGmbH

Check-up: Selbstüberwachung von privaten und öffentlichen Kanälen

Beitrag vom 01. April 2015
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Teilnehmer im Vortragssaal

IKT-Workshop für mehr Durchblick bei der neuen SüwVO Abwasser NRW

Privat und öffentlich: Alle müssen ihre Netze prüfen. Nur wann und wie? Und wann erneut? Öffentliche Netzbetreiber, Eigentümer von Wohnbebauung, große und kleine Unternehmen und Gewerbetreibende… Erstprüfung nach Baujahr, Wiederholungsprüfung nach Gefährdungspotenzial, oder gar nicht prüfen… Wer blickt da noch durch? Klare Antwort: Die Experten beim IKT. Und die teilen ihr Wissen gerne. Gerade erst in der vergangenen Woche. Und noch einmal im Dezember 2015 im IKT in Gelsenkirchen.

Denn das ganze Hin und Her mit der Dichtheitsprüfung in Nordrhein-Westfalen hat ziemlich viel Verwirrung gestiftet. Nun gibt es zwar seit Oktober 2013 die neue Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen (SüwVO Abwasser NRW), die sowohl den öffentlichen als auch den privaten Bereich regelt. Aber vor allem bei den Vorgaben für die Grundstücksentwässerung ist es nicht so einfach, sich zwischen den zahlreichen Regelungen zu Prüf- und Sanierungsfristen, Alterskategorien, Schadensklassen, Prüfverfahren zurecht zu finden. Und auch bei der Überwachung der öffentlichen Kanalisation gibt es einiges Neues zu beachten.

Thomas Sürder während seines Vortrags

Dipl.-Ing. Thomas Sürder von der Bezirksregierung Detmold erläutert unter anderem die Rolle der Aufsichtsbehörden.

Was ist neu?

Im zweitägigen IKT-Workshop „Neue SüwVO Abwasser NRW“ werden die wesentlichen Inhalte und die Neuerungen der Verordnung vorgestellt und die Teilnehmer auf den aktuellen Stand gebracht.

  • Was ist neu und was hat sich geändert?
  • Wie lassen sich die Anforderungen technisch umsetzen?
  • Was ist organisatorisch zu beachten?

Selbstüberwachung der öffentlichen Netze

Der erste Tag widmet sich der öffentlichen Kanalisation (SüwVO Abwasser NRW, Teil 1). Hier gibt geht es um den Geltungsbereich der Verordnung und den Umfang der Selbstüberwachung, um Dokumentationspflichten, die Qualität der Selbstüberwachung und die Rolle der Aufsichtsbehörden. Ein Vortrag befasst sich mit den Besonderheiten von Sonderbauwerken und weiteren abwassertechnischen Anlagen.

Zustands- und Funktionsprüfung

Marc Hermsen während seines Vortrags

Dipl.-Ing. Marc Hermsen von der Stadtentwässerung Herne berichtet aus der Praxis.

Am zweiten Tag stehen die Regelungen für die private Kanalisation auf dem Programm (SüwVO Abwasser NRW, Teil 2). Besonders interessant für die Teilnehmer von kommunalen Netzbetreibern: Wann und wie müssen Industrie und Gewerbe prüfen? Fallbeispiele aus der Praxis veranschaulichen die Möglichkeiten der Umsetzung.

Die Praxis im Fokus

Überhaupt steht die Praxis im Mittelpunkt des Workshops. Neben Beispielen aus der Praxis für die Umsetzung der SüwVO Abwasser gibt es die stets beliebten Praxisvorführungen, die anschauliche Informationen zu den Themen messen, erfassen, übertragen, auswerten liefern. Durch praktische Übungen lernen die Teilnehmer mehr über die Dokumentation einer Zustands- und Funktionsprüfung, über Schadensbeschreibung und -bewertung und der Zuordnung von Sanierungsfristen.

Interessant? Verpasst? Vormerken!

Der nächste Workshop „Neue SüwVO Abwasser NRW“ findet am 16. und 17. Dezember 2015 statt. Praktisch für alle, die sich nur für einen Aspekt interessieren: Die Tage sind auch einzeln buchbar.

Mehr Informationen demnächst hier.

Ansprechpartner

Dipl.-Ing. Sebastian Beck
Telefon: 0209 17806-21
E-Mail: beck@ikt.de

 

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