Check-up: Selbstüberwachung von privaten und öffentlichen Kanälen
Denn das ganze Hin und Her mit der Dichtheitsprüfung in Nordrhein-Westfalen hat ziemlich viel Verwirrung gestiftet. Nun gibt es zwar seit Oktober 2013 die neue Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen (SüwVO Abwasser NRW), die sowohl den öffentlichen als auch den privaten Bereich regelt. Aber vor allem bei den Vorgaben für die Grundstücksentwässerung ist es nicht so einfach, sich zwischen den zahlreichen Regelungen zu Prüf- und Sanierungsfristen, Alterskategorien, Schadensklassen, Prüfverfahren zurecht zu finden. Und auch bei der Überwachung der öffentlichen Kanalisation gibt es einiges Neues zu beachten.
Was ist neu?
Im zweitägigen IKT-Workshop „Neue SüwVO Abwasser NRW“ werden die wesentlichen Inhalte und die Neuerungen der Verordnung vorgestellt und die Teilnehmer auf den aktuellen Stand gebracht.
- Was ist neu und was hat sich geändert?
- Wie lassen sich die Anforderungen technisch umsetzen?
- Was ist organisatorisch zu beachten?
Selbstüberwachung der öffentlichen Netze
Der erste Tag widmet sich der öffentlichen Kanalisation (SüwVO Abwasser NRW, Teil 1). Hier gibt geht es um den Geltungsbereich der Verordnung und den Umfang der Selbstüberwachung, um Dokumentationspflichten, die Qualität der Selbstüberwachung und die Rolle der Aufsichtsbehörden. Ein Vortrag befasst sich mit den Besonderheiten von Sonderbauwerken und weiteren abwassertechnischen Anlagen.
Zustands- und Funktionsprüfung
Am zweiten Tag stehen die Regelungen für die private Kanalisation auf dem Programm (SüwVO Abwasser NRW, Teil 2). Besonders interessant für die Teilnehmer von kommunalen Netzbetreibern: Wann und wie müssen Industrie und Gewerbe prüfen? Fallbeispiele aus der Praxis veranschaulichen die Möglichkeiten der Umsetzung.Die Praxis im Fokus
Überhaupt steht die Praxis im Mittelpunkt des Workshops. Neben Beispielen aus der Praxis für die Umsetzung der SüwVO Abwasser gibt es die stets beliebten Praxisvorführungen, die anschauliche Informationen zu den Themen messen, erfassen, übertragen, auswerten liefern. Durch praktische Übungen lernen die Teilnehmer mehr über die Dokumentation einer Zustands- und Funktionsprüfung, über Schadensbeschreibung und -bewertung und der Zuordnung von Sanierungsfristen.
Interessant? Verpasst? Vormerken!
Der nächste Workshop „Neue SüwVO Abwasser NRW“ findet am 16. und 17. Dezember 2015 statt. Praktisch für alle, die sich nur für einen Aspekt interessieren: Die Tage sind auch einzeln buchbar.
Mehr Informationen demnächst hier.
Ansprechpartner
Dipl.-Ing. Sebastian Beck
Telefon: 0209 17806-21
E-Mail: beck@ikt.de
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