Dichtheitsprüfung: Prüfarten und Fristen – eine Übersicht
In einigen Bundesländern konkretisieren Selbstüberwachungsverordnungen die bundesgesetzliche Regelung. Nach §9 SüwVO Abwasser NRW muss die Zustands- und Funktionsprüfung nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik der DIN 1986-30 und DIN EN 1610 erfolgen – mit einigen landesspezifischen Änderungen.
TV-Inspektion reicht in der Regel aus
Die optische Inspektion ist danach die Standardprüfung und reicht in den meisten Fällen aus. Eine Dichtheitsprüfung mit Wasser oder Luft ist nur in besonderen Fällen zusätzlich notwendig:- bei Abwasserleitungen, die neu errichtet oder saniert wurden
- bei Abwasserleitungen vor einer Abwasserbehandlungsanlage, die gewerbliches Abwasser führen
- bei Abwasserleitungen in der engeren Schutzzone eines Wasserschutzgebiets (Wasserschutzzone II)
- bei Abwasserleitungen in Fremdwassersanierungsgebieten, wenn die Gemeinde die Dichtheitsprüfung mit Wasser oder Luft vorgibt
Wann prüfen?
Landesweite Fristen für die Erst- und Wiederholungsprüfung gelten nach SüwVO Abwasser NRW:
- für alle neu errichteten oder geänderten Anlagen
- für alle bestehenden Anlagen in Wasserschutzgebieten
- außerhalb von Wasserschutzgebieten für Anlagen, die zur Fortleitung industriellen und gewerblichen Abwassers dienen, für das Anforderungen in einem Anhang der Abwasserverordnung festgelegt sind
Für die Prüfung aller anderen Leitungen wurden keine landesweiten Fristen zur Erst- und Wiederholungsprüfung vorgegeben. Für diese gilt: Die Eigentümer tragen die Pflicht zur Selbstüberwachung der Abwasseranlage nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik gemäß DIN 1986-30 und DIN EN 1610.
Wer wann wie zu prüfen hat, zeigt die KomNet-Tabelle – Prüfarten und Fristen im Überblick.Kommunales Netzwerk am IKT
Das Netzwerk ist eine kommunale Initiative von Abwasserbetrieben für eine bürgernahe Stadtentwässerung. Das IKT moderiert das Netzwerk und bietet den Abwasserbetrieben Unterstützung:
- bei der Bürgerberatung nach § 53 (e) LWG.
- in Form von Arbeitshilfen für die Sachbearbeitung nach SüwVO Abwasser NRW.
- durch Weiterbildung stets auf dem Stand.
- mit einer neutralen Plattform für den Erfahrungsaustausch.
Ansprechpartner
Dipl.-Ing. Marco Schlüter
Telefon: 0209 17806-31
E-Mail: schlueter@ikt.de
Super geschriebener und informativer Artikel :-). In diesen Blog werde ich mich noch richtig einlesen
Hallo Christopher! Das freut uns! Wir hoffen, Sie finden noch viele relevante Informationen auf unseren Seiten. Viel Spaß beim Lesen!