Funktions- und Zustandsprüfung: Freie Wahl des Prüfverfahrens?

Reicht nicht: Die Füllstandsprüfung liefert keine Erkenntnisse über Zustand und Funktionsfähigkeit der privaten Abwasserleitungen.
Prüfverfahren gemäß DIN 1986-30 wählen
Auf diese Frage gibt die nordrhein-westfälische Selbstüberwachungsverordnung SüwVO Abwasser Teil 2 eine eindeutige Antwort: Ja sicher! Demnach ist das Prüfverfahren gemäß der allgemein anerkannten Regeln der Technik in Form der DIN 1986-30 zu wählen. Und die Norm sagt für diesen Fall klar: Kamerauntersuchung. Mit Prüfbescheinigung. Mit Befahrungsvideos. Mit Haltungs- und Schachtberichten. Mit Bilddokumentation über die Inspektionsergebnisse (§9 SüwVOAbw).
Zustand und Funktionsfähigkeit mit Kamera prüfen

Mit einer Kamerauntersuchung lassen sich mehr Informationen über Zustand und Funktionsfähigkeit der Leitung gewinnen als mit einer Füllstandsprüfung.
In Nordrhein-Westfalen kann der Sachkundige also das Prüfverfahren nicht frei wählen. Er ist an die Vorgaben der Selbstüberwachungsverordnung und der DIN 1986-30 gebunden. Jetzt wird er wohl noch eine Kamerauntersuchung durchführen müssen…
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IKT-Seminar: DIN 1986-30
Anerkannte Fortbildung für Berater und Sachkundige
11.-12. Dezember 2017 in Gelsenkirchen
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