Funktions- und Zustandsprüfung: Freie Wahl des Prüfverfahrens?
Prüfverfahren gemäß DIN 1986-30 wählen
Auf diese Frage gibt die nordrhein-westfälische Selbstüberwachungsverordnung SüwVO Abwasser Teil 2 eine eindeutige Antwort: Ja sicher! Demnach ist das Prüfverfahren gemäß der allgemein anerkannten Regeln der Technik in Form der DIN 1986-30 zu wählen. Und die Norm sagt für diesen Fall klar: Kamerauntersuchung. Mit Prüfbescheinigung. Mit Befahrungsvideos. Mit Haltungs- und Schachtberichten. Mit Bilddokumentation über die Inspektionsergebnisse (§9 SüwVOAbw).
Zustand und Funktionsfähigkeit mit Kamera prüfen
Hintergrund: Bei der Prüfung der Grundstücksentwässerungsanlagen steht nicht mehr allein die Dichtheit im Fokus. Auch Zustand und Funktionsfähigkeit sollen überprüft werden. Und allein auf Basis des Protokolls einer Wasserfüllstandsprüfung können weder Eigentümer noch Abwasserbetrieb Zustand und Funktionsfähigkeit der Leitungen beurteilen. Im Übrigen besteht nach DIN 1986-30 auch bei Schäden mit Auswirkungen auf Standsicherheit und Betriebssicherheit Sanierungsbedarf. Selbst wenn die Leitung noch dicht sein sollte.In Nordrhein-Westfalen kann der Sachkundige also das Prüfverfahren nicht frei wählen. Er ist an die Vorgaben der Selbstüberwachungsverordnung und der DIN 1986-30 gebunden. Jetzt wird er wohl noch eine Kamerauntersuchung durchführen müssen…
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