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Funktions- und Zustandsprüfung: Freie Wahl des Prüfverfahrens?

Beitrag vom 09. Juni 2017
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Schema Füllstandsprüfung

Reicht nicht: Die Füllstandsprüfung liefert keine Erkenntnisse über Zustand und Funktionsfähigkeit der privaten Abwasserleitungen.

Auf den Schreibtisch des Sachbearbeiters bei einem nordrhein-westfälischen Abwassernetzbetreiber flattert das Protokoll einer Wasserfüllstandsprüfung (DR2). Doch die geprüfte private Abwasserleitung befindet sich in der Wasserschutzzone III. Der Sachbearbeiter stutzt und fragt andere Netzbetreiber im Kommunalen Netzwerk ABWASSER: Hätte hier nicht eine Kamerauntersuchung gemacht werden müssen?

Prüfverfahren gemäß DIN 1986-30 wählen

Auf diese Frage gibt die nordrhein-westfälische Selbstüberwachungsverordnung SüwVO Abwasser Teil 2 eine eindeutige Antwort: Ja sicher! Demnach ist das Prüfverfahren gemäß der allgemein anerkannten Regeln der Technik in Form der DIN 1986-30 zu wählen. Und die Norm sagt für diesen Fall klar: Kamerauntersuchung. Mit Prüfbescheinigung. Mit Befahrungsvideos. Mit Haltungs- und Schachtberichten. Mit Bilddokumentation über die Inspektionsergebnisse (§9 SüwVOAbw).

Zustand und Funktionsfähigkeit mit Kamera prüfen

Inspektionskamera in der Leitung

Mit einer Kamerauntersuchung lassen sich mehr Informationen über Zustand und Funktionsfähigkeit der Leitung gewinnen als mit einer Füllstandsprüfung.

Hintergrund: Bei der Prüfung der Grundstücksentwässerungsanlagen steht nicht mehr allein die Dichtheit im Fokus. Auch Zustand und Funktionsfähigkeit sollen überprüft werden. Und allein auf Basis des Protokolls einer Wasserfüllstandsprüfung können weder Eigentümer noch Abwasserbetrieb Zustand und Funktionsfähigkeit der Leitungen beurteilen. Im Übrigen besteht nach DIN 1986-30 auch bei Schäden mit Auswirkungen auf Standsicherheit und Betriebssicherheit Sanierungsbedarf. Selbst wenn die Leitung noch dicht sein sollte.

In Nordrhein-Westfalen kann der Sachkundige also das Prüfverfahren nicht frei wählen. Er ist an die Vorgaben der Selbstüberwachungsverordnung und der DIN 1986-30 gebunden. Jetzt wird er wohl noch eine Kamerauntersuchung durchführen müssen…

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