Grundstücksentwässerung: Neue Regeln für Dichtheitsprüfung in NRW geplant

Hans-Jürgen Fragemann vom NRW-Umweltministerium berichtete bei einer offenen Arbeitssitzung des KomNetABWASSER über die neuesten Entwicklungen in Sachen NRW-Dichtheitsprüfpflicht.
Zur Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen hat der nordrhein-westfälische Landtag beschlossen, dass der § 8 der SüwVO Abwasser NRW Teil 2 substanziell geändert werden soll. Hans-Jürgen Fragemann aus dem NRW-Umweltministerium berichtete kürzlich bei einer offenen Arbeitssitzung des Kommunalen Netzwerks Abwasser (KomNetABWASSER) zum aktuellen Sachstand.
Die zu erwartende Neuregelung sehe demnach unter anderem vor, dass die bestehende Prüffrist 2020, die derzeit noch für private Abwasserleitungen gilt, die in Wasserschutzgebieten häusliches Abwasser führen und nach 1965 erstellt wurden, entfallen wird, so Fragemann. Das Umweltministerium NRW arbeite aktuell an einer entsprechenden Änderung der bestehenden Rechtslage.
Prüffrist 2020 entfällt für häusliches Abwasser

Etwa 110 Gäste aus Abwasserbetrieben informierten sich im IKT über aktuelle Themen des Kanalbetriebs.
Umsetzung des Landtagsbeschlusses
Das Umweltministerium NRW werde die vom Landtag beschlossene Änderung in einer Änderungsverordnung umsetzen, erläuterte Fragemann. Der Entwurf der Änderungsverordnung werde den beteiligten Kreisen wie den kommunalen Spitzenverbänden, den Fachverbänden und den anerkannten Naturschutzverbänden zur Anhörung zugehen. Nach Auswertung der Ergebnisse der Anhörung und einer Kabinettsbefassung werde der Entwurf dann dem Landtag zugeleitet. Mit einer Verabschiedung sei voraussichtlich frühestens im 3. Quartal 2020 zu rechnen.
Wasserhaushaltsgesetz beachten

Eigentümer sind auch weiterhin per Gesetz verpflichtet, ihre privaten Entwässerungsanlagen zu überwachen.
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