Mantelverordnung Ersatzbaustoffe und Bodenschutz: Anhörung eingeleitet
Zu diesem Vorhaben gehören:
- die Einführung einer neuen Ersatzbaustoffverordnung (EBV)
- die Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV)
- die Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung
8. März 2017 in Gelsenkirchen
oder
10. Oktober 2017 in Gelsenkirchen
Programm und Anmeldung
IKT-Seminar: Bodenkundliche Baubegleitung
23. Mai 2017 in Gelsenkirchen
oder
11. Juli 2017 in Markt Schwaben bei München
Programm und Anmeldung
Schadstoffeintrag nachhaltig begrenzen
In der Information des Umweltministeriums heißt es: „Die EBV hat zum Ziel, Schadstoffe, die beim Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technische Bauwerke vor allem durch Sickerwasser in den Boden und das Grundwasser eindringen können, nachhaltig zu begrenzen.“ Die Verordnung enthalte insbesondere Regelungen zur Güteüberwachung bei Aufbereitungsanlagen sowie die aus Sicht des vorsorgenden Boden- und Grundwasserschutzes erforderlichen Anforderungen an den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technische Bauwerke.
Verfüllung und bodenkundliche Baubegleitung
Die BBodSchV soll mit der Neufassung insgesamt stringenter werden. Außerdem soll die Verordnung im Bereich des vorsorgenden Bodenschutzes erweitert werden- um das Auf- oder Einbringen von Materialien unterhalb oder außerhalb einer durchwurzelbaren Bodenschicht (insbesondere in der Verfüllung)
- um die bodenkundliche Baubegleitung
- sowie um Aspekte des physikalischen Bodenschutzes.
Die Anhörungsfrist endet am 6. März 2017.
Dokumente des Bundesumweltministeriums
Download direkt von der Website des Umweltministeriums:
Entwurf MantelV (PDF, 1,9 MB)
Begründung MantelV (PDF, 924 KB)
Ansprechpartner
Marcel Goerke, M.Sc.
Telefon: 0209 17806-34
E-Mail: goerke@ikt.de
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