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IKT - Institut für Unterirdische Infrastruktur gGmbH

Projekt F185:
Dezentrale Niederschlags­wasser­behandlung in Trennsystemen

Beitrag vom 01. November 2011
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Prüfanlage für Niederschlagswasser­behandlungs­anlagen

Prüfanlage für Niederschlagswasser­behandlungsanlagen

Die emissionsbezogenen Anforderungen an die Niederschlagswasserbehandlung im Trennsystem werden in Nordrhein-Westfalen durch den Runderlass des Landesumweltministeriums (kurz: Trennerlass) geregelt. Die Klärpflicht des Niederschlagswassers wird seitdem von der Schadstoffbelastung der einzelnen Flächen abhängig gemacht, die an eine Einleitung angeschlossen sind.

Diese emissionsbezogenen Anforderungen können durch Anforderungen, die sich aus den Gewässerzielen ergeben, ergänzt werden. Insbesondere dann, wenn besondere Nutzungsanforderungen (z.B. Trinkwassergewinnung, Salmonidengewässer) bestehen oder in einem Maßnahmenplan nach der Wasserrahmenrichtlinie die Verringerung der Stofffrachten aus den Trennsystemen gefordert wird.

Zur Feststellung der Klärpflicht werden die Herkunftsflächen nutzungsabhängig in drei Kategorien gemäß Anlage 1 des Erlasses eingeteilt (unbelastet, schwach und stark belastet). Schwach belastetes (= gering verschmutztes) Niederschlagswasser (Kategorie II der Anlage 1) bedarf grundsätzlich einer Abwasserbehandlung entsprechend den Vorgaben des Erlasses u.a. in Anlage 2. Hierzu gehören folgende zentrale Behandlungsverfahren:

  • nicht ständig gefüllte Regenklärbecken (Regenklärbecken ohne Dauerstau, RKBoD)
  • ständig gefüllte Regenklärbecken (Regenklärbecken mit Dauerstau, RKBmD)
  • Retentionsbodenfilter

Die zentrale Behandlung in Regenklärbecken stellt die am häufigsten eingesetzte Verfahrensweise dar. Insbesondere bei städtischer Bebauung beziehungsweise engen Platzverhältnissen sind die naturnahen Regenklärbecken nicht oder Regenklärbecken in Betonbauweise nur mit hohem Kostenaufwand umsetzbar. Folglich sind zur Einhaltung der Gewässerziele alternative Verfahren wie zum Beispiel dezentrale Behandlungsanlagen erforderlich.

Für die Behandlung des Niederschlagswassers zum Beispiel von Flächen der Kategorie II gemäß Erlass ist die dezentrale Niederschlagswasserbehandlung bevorzugt anzuwenden. Voraussetzung für den genehmigungsfähigen Einsatz dezentraler Anlagen ist allerdings, dass hinsichtlich des Schadstoffrückhalts und des dauerhaften Betriebs eine Vergleichbarkeit zu den aufgezählten zentralen Behandlungsverfahren vorliegt. Um die Einhaltung der Forderung des Trennerlasses nachzuweisen, ist unter anderem eine Methode zu entwickeln, mit der sowohl ein zur zentralen Behandlung vergleichbarer Schadstoffrückhalt als auch ein vergleichbarer dauerhafter Betrieb aufgezeigt werden kann.

Projekttitel

„Dezentrale Niederschlagswasserbehandlung in Trennsystemen – Umsetzung des Trennerlasses“

Download Bericht

Abschlussbericht (279 Seiten)
Anlage 1: Überwachungsprotokolle für den Zeitraum 24.11.2009 bis 8.6.2011 (61 Seiten)
Anlage 2: Weitergehende Erläuterungen (84 Seiten)
Anlage 3: Darstellung der labortechnischen Ergebnisse (75 Seiten)
Abschlussbericht Kurzfassung (75 Seiten)

Projektleitung

  • Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR
  • Stadtbetriebe Königswinter
  • Stadtentwässerung Schwerte GmbH

Projektbeteiligte

  • IKT ‑ Institut für Unterirdische Infrastruktur gGmbH
  • Bezirksregierung Köln
  • Grontmij GmbH, Köln
  • FH Frankfurt
  • FH Köln
  • Hydro-Ingenieure GmbH
  • Kommunal- und Abwasserberatung
  • Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV NRW)
  • Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW (MKULNV NRW)
  • Stadt Köln, Untere Wasserbehörde
  • Dr. E. Treunert
  • TU Kaiserslautern, tectraa

Auftraggeber

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

Ansprechpartner

Dipl.-Ing. Christoph Bennerscheidt
Telefon: 0209 17806-25
E-Mail: bennerscheidt@ikt.de

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