IKT-eNewsletter Juli/August 2010URL /index.php?doc=1179
07.08.2010


IKT-Newsletter

Kommunen sagen Kanalhaien den Kampf an

Eine Initiative der Kommunen im KomNetGEW: Neu eingerichtete Beschwerdestelle im IKT bietet Bürgern und Gemeinden Hilfe. Schwarze Schafe müssen mit Sanktionen rechen.

Dichtheitsprüfer: Dienstleistungsqualität im Fokus

Empfehlungsliste KomNetGEW
"Sachkunde Dichtheitsprüfung"

Grundstückseigentümer müssen ihre Abwasserleitungen bis 2015 von Sachkundigen auf Dichtheit prüfen lassen. Diese gesetzliche Verpflichtung wird nach Angaben der Polizei immer wieder von Betrügern, sogenannten Kanalhaien, ausgenutzt. Jetzt wurde eine Beschwerdestelle eingerichtet, die Meldungen über zweifelhafte Praktiken nachgeht.

Das Kommunale Netzwerk Grundstücksentwässerung - KomNetGEW, dem 56 Kommunen aus NRW angeschlossen sind, führt eine Liste mit Sachkundigen Dichtheitsprüfern, die nach eigenen strengen Anforderungen zertifiziert wurden. Trotzdem lässt sich nicht ganz ausschließen, dass auch hier gelistete Dienstleister versuchen, mit windigen Angeboten das schnelle Geld zu machen. Damit die im KomNetGEW organisierten Kommunen auch weiterhin vertrauensvoll auf die Liste „ihrer“ Zertifizierten Sachkundigen Dichtheitsprüfer verweisen können, wurde jetzt ein sogenanntes Monitoring-Verfahren eingeführt. Die Empfehlungsliste des KomNetGEW mit Sachkundigen Dichtheitsprüfern finden Sie hier: www.KomNetGEW.de

Kundenzufriedenheit als Maßstab

Im Auftrag des KomNetGEW hat das gemeinnützige IKT – Institut für Unterirdische Infrastruktur in Gelsenkirchen eine Beschwerdestelle eingerichtet. Bei Meldungen von Bürgern oder Kommunen über Auffälligkeiten zu Dienstleistungen der Dichtheitsprüfer wird ein mehrstufiges Verfahren in Gang gesetzt, das zur Klärung des Sachverhalts führen soll. Dazu werden die Fälle standardisiert dokumentiert und konsequent nachverfolgt.

Die Beschwerde eines Kunden oder einer KomNetGEW-Mitgliedskommune wird zunächst an den Sachkundigen weitergeleitet. Damit erhält dieser die Möglichkeit, die Zufriedenheit seines Kunden wiederherzustellen. Lässt sich der Fall nicht einvernehmlich lösen, können in einem weiteren Schritt Sanktionen verhängt werden. Und im Extremfall kann der Prüfer von der Liste des KomNetGEW ausgeschlossen werden.

Boden und Grundwasser schützen

Das nordrhein-westfälische Landeswassergesetzt fordert, dass alle privaten Abwasserleitungen bis spätestens Ende 2015 von Sachkundigen auf ihre Dichtheit geprüft werden. Dadurch soll die Verunreinigungen von Boden und Grundwasser durch austretendes Abwasser künftig effektiv verhindert werden. In der Kanal-Branche herrscht wegen der Gesetzespflicht inzwischen Goldgräberstimmung. Zahlreiche Firmen erwarten gute Geschäfte mit der Überprüfung und Sanierung der Abwasserleitungen.

Viel Potenzial für betrügerische Geschäfte

Doch auf dem Markt tummeln sich nicht nur redliche Anbieter. Auch sogenannte Kanalhaie versuchen, die Hausbesitzer zu übereilten und überteuerten Dienstleistungen zu verleiten. So warnt die Polizei Köln: „Kanalhaie bieten in betrügerischer Absicht ihre Hilfe bei der Inspektion des Abwasserkanals eines Hauses an. Sie unterbreiten dabei vermeintlich günstige Angebote. Regelmäßig finden die Täter bei der Inspektion angebliche Defekte, deren Reparatur zu weit überteuerten Preisen durchgeführt wird.“ In einigen Fällen seien gar keine Undichtigkeiten vorhanden gewesen, und trotzdem seien teure Arbeiten durchgeführt worden. In anderen Fällen seien die Defekte erst durch die Inspektion verursacht worden.

Die Liste der Sachkundigen Dichtheitsprüfer kann im Internet unter www.KomnetGEW.de eingesehen werden: www.KomNetGEW.de




IKT – Institut für Unterirdische Infrastruktur gGmbH
Exterbruch 1
45886 Gelsenkirchen
Tel.: 0209 17806-0
Fax: 0209 17806-88
E-Mail: info@ikt.de
Internet: www.ikt.de



© IKT - Institut für Unterirdische Infrastruktur gGmbH2024
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung des IKT