IKT-eNewsletter April 2012 | URL /index.php?doc=1354 |
30.04.2012 |
NRW.BANK: Neue Förderrichtlinie auch für Private |
Die neue Förderrichtlinie "Ressourceneffiziente Abwasserbeseitigung NRW" ist da. Sie löst rückwirkend zum 1. Januar 2012 das alte "Investitionsprogramm Abwasser" ab. Neu sind die zinsgünstigen Darlehen für Privatleute, die keinen Anspruch auf einen Zuschuss haben. |
Zuschüsse und Darlehen Hier greift der neue Förderbereich 5.5 "Sanierung privater Hausanschlüsse – Darlehen der NRW.BANK mit Zinsverbilligung durch das Land NRW". Es springt damit zumindest in Nordrhein-Westfalen für das inzwischen ausgelaufene KfW-Programm "Gebäudemodernisierung" ein. Um eine Förderung zu erhalten ist die Art des Nachweises der Undichtigkeit egal, erklärt Ralph Ishorst, Kundenbetreuer Öffentliche Kunden bei der NRW.BANK, auf einer Veranstaltung des Kommunalen Netzwerks Grundstücksentwässerung (KomNetGEW). Nur nach der Sanierung wird eine physikalische Dichtheitsprüfung gefordert. Für öffentliche Antragsteller ist der Förderbereich 5.4 "Sanierung der Abwasseranlagen auf kommunalen Liegenschaften" interessant. Hier gibt es Zuschüsse in Höhe von 50 Prozent zu den Kosten von Sanierungsmaßnahmen.
Förderanträge sind bei der Hausbank zu stellen. Die Förderrichtlinie inklusive Antragsunterlagen sind auf der Internetseite der NRW.BANK zu finden: |
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