In den letzten Jahren haben dezentrale Maßnahmen zur Niederschlagswasser-Bewirtschaftung an Bedeutung gewonnen. Wichtig ist hierbei der Rückhalt von Schadstoffen. Die DIBt-benannte IKT-Prüfstelle Regenwasserbehandlung bietet eine Reihe von Prüfungen für Behandlungsanlagen und Flächenbeläge.
Liste der IKT-geprüften Anlagen zur dezentralen Niederschlagswasserbehandlung
Dezentrale Anlagen zur Behandlung von Niederschlagswasser von Verkehrsflächen, die für die Einleitung in den Boden/Grundwasser gedacht sind, können bei erfolgreicher Prüfung beim DIBt eine Bauartzulassung erhalten. Das IKT ist für solche Anlagen anerkannte Prüfstelle und bietet die entsprechenden Prüfungen an.
Neben den Anlagen zur zentralen Behandlung von Niederschlagswasser wie Regenklärbecken, Bodenfilter und Regenüberläufen werden immer häufiger dezentrale oder semizentrale Lösungen favorisiert. Allerdings existieren noch keine deutschlandweit einheitlichen Grundsätze zur Zulassung von geeigneten Produkten zur Behandlung und Einleitung von Niederschlagswasser in Gewässer. In Nordrhein-Westfalen regelt der so genannte Trennerlass des Landesumweltministeriums verbindlich die Zulassung solcher Behandlungsanlagen.
Nachweis der vergleichbaren Behandlung
Dezentrale und semizentrale Niederschlagswasserbehandlungsanlagen zur Einleitung in Gewässer können über den Weg des Einzelnachweises genehmigungsfähig werden. Voraussetzung: Es muss die Vergleichbarkeit der dezentralen Anlage mit einer zentralen Anlage hinsichtlich Reinigungsleistung und dauerhaftem Betrieb nachgewiesen werden.
Die Untersuchungen bestehen aus zwei Teilen:
Die für die vergleichenden Betrachtungen notwendigen Laboruntersuchungen zur Wirksamkeit der Anlagen führt das IKT ‑ Institut für Unterirdische Infrastruktur unter strikter Einhaltung der Prüfungsvorgaben des Landes NRW durch.
Für den praktisch-empirischen Vergleich sollen in einem für mindestens ein Jahr ausgelegten Untersuchungsvorhaben Betriebserfahrungen gesammelt und bewertet werden. Diese Untersuchungen werden durch eine unabhängige Stelle begleitet.
Das Landesumweltamt NRW (LANUV NRW) führt eine Liste der dezentralen Systeme, deren Vergleichbarkeit mit den zentralen Anlagen gemäß Trennerlass als nachgewiesen gilt.
Dezentrale Behandlungsanlagen für die Einleitung in ein Oberflächengewässer, die eine Prüfung zum AFS63-Rückhalt im IKT erfolgreich abgeschlossen haben, können das Siegel „IKT-Geprüft gemäß DWA-A102“ erhalten. Es macht dem Planer und Anwender, mit einem Blick deutlich, dass die Anlage im Labor vergleichbar zum DIBt geprüft wurde und für welche Einsatzgebiete (Flächenkategorie) die Anlage eingesetzt werden kann.
Dezentrale Behandlungsanlagen, die die IKT-Prüfungen und die In-situ-Untersuchungen bestanden haben, können das Siegel „IKT-Geprüft gemäß Trennerlass (NRW)“ erhalten. Es macht die NRW-Zulassung der Anlage auf den ersten Blick erkennbar.
Mehr zum Siegel „IKT-Geprüft gemäß Trennerlass (NRW)“
Liste der IKT-geprüften Anlagen zur dezentralen Niederschlagswasserbehandlung
Die Behandlung und Versickerung von Niederschlagswasser kann auch über wasserdurchlässige Flächenbeläge erfolgen. Wesentlicher Bestandteil des Zulassungsverfahrens für solche Beläge ist eine Eignungsprüfung. Dazu gehört neben einer Umweltverträglichkeitsprüfung der Baustoffe und der Hinterlegung der Steinrezepturen beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) auch der Nachweis der Reinigungsfähigkeit der Beläge.
Das IKT verfügt über einen Prüfstand, auf dem so genanntes Sickerpflaster auf Durchlässigkeit und Schadstoffrückhalt geprüft werden können. Die Prüfungen erfolgen gemäß den DIBt-Zulassungsgrundsätzen für Niederschlagswasserbehandlungsanlagen Teil 2 für Abwasser behandelnde Flächenbeläge.
Dazu wird der zu prüfende Belag in einen Rahmen von 1 m² Größe eingebaut und in einer Prüfanlage, mit der Regen simuliert und Sickerwasserproben entnommen werden können, folgenden Funktionsprüfungen unterzogen:
Die zugelassenen Produkte können im Internet beim DIBt abgerufen werden.
Marcel Goerke, M.Sc.
Leiter IKT-Prüfstelle Regenwasserbehandlung
Telefon: 0209 17806-34
E-Mail: goerke@ikt.de
Kontakt:
IKT - Institut für Unterirdische Infrastruktur
neutral, unabhängig, gemeinnützig
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E-Mail: info@ikt.de
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