IKT-eNewsletter April 2009 | |
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Private Abwasserleitungen undicht? |
Der neue §61a Landeswassergesetz NRW schreibt vor, dass alle privaten Abwasserleitungen bis spätestens zum 31.12.2015 auf Dichtheit zu prüfen sind. Dies gilt sowohl für private Grundstücke als auch für gewerbliche Flächen. |
Über die bürgerfreundliche Erfüllung der neuen kommunalen Pflichten informiert diese Veranstaltung am 30. Juni 2009. |
Veranstaltungsort
CCD Congress Center Düsseldorf Weitere Informationen und Anmeldeunterlagen gibt es hier. |
Kontakt
Gesellschaft für Bauqualität und Technik mbH – GBT |
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