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IKT-eNewsletter April 2009
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IKT-Newsletter

Private Abwasserleitungen undicht?
- Die Verantwortung der Kommunen -

Der neue §61a Landeswassergesetz NRW schreibt vor, dass alle privaten Abwasserleitungen bis spätestens zum 31.12.2015 auf Dichtheit zu prüfen sind. Dies gilt sowohl für private Grundstücke als auch für gewerbliche Flächen.

Über die bürgerfreundliche Erfüllung der neuen kommunalen Pflichten informiert diese Veranstaltung am 30. Juni 2009.

Veranstaltungsort

CCD Congress Center Düsseldorf
Eingang: CCD Süd
Raum 28
Stockumer Kirchstraße 61
40474 Düsseldorf

Weitere Informationen und Anmeldeunterlagen gibt es hier.

Kontakt

Gesellschaft für Bauqualität und Technik mbH – GBT
Uhlandstraße 56, 40237 Düsseldorf
Telefon: 0211 / 99 14 4-0
Email: gerberding-gbt@bauindustrie-nrw.de





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