3.1.3 Dichtheitsprüfung
     
   

Vorgaben zur Durchführung von Dichtheitsprüfungen mit Luft oder Wasser an Abwasserschächten werden in DIN EN 1610 [28] und ATV-M 143 Teil 6 [29] angeführt. Während die DIN EN 1610 im Wesentlichen für die Prüfung neuerrichteter Schachtbauwerke gilt, bezieht sich das ATV-M 143, Teil 6 auf in Betrieb befindliche Schächte. Natürlich können auch bestehende Abwasserschächte entsprechend den Vorgaben der DIN EN 1610 geprüft werden. In Fachkreisen wird die Anwendbarkeit der Prüfung mit Luftüberdruck aus Gründen der Arbeitssicherheit als kritisch bewertet (Explosionsgefahr bei größerem Prüfvolumen). Zur Luftunterdruckprüfung fehlen Prüfanforderungen in [28], da zur Zeit noch keine ausreichenden Erfahrungen mit diesem Verfahren vorliegen. Daher wird im folgenden nur auf die Prüfung mit Wasser näher eingegangen.

Nach DIN EN 1610
[28] wird der Schacht bis zum Geländeniveau mit Wasser gefüllt (vgl. Abb. 16). Dadurch ergibt sich ein über die Höhe variabler Prüfdruck, welcher an der Schachtoberkante auf Null absinkt. Nach einer Vorbereitungszeit von 60 min ist der Wasserspiegel während der 30-minütigen Prüfzeit konstant zu halten und die erforderliche Wasserzugabemenge zu messen. (nach [26])

Bei einer Wasserdichtheitsprüfung nach ATV-M 143 Teil 6
[29] entspricht die zulässige Wasserzugabemenge mit 0,4 l/m² benetzter Betonoberfläche (inkl. des Schachtbodens) dem Wert nach DIN EN 1610 [28], allerdings werden an den Prüfdruck und die Prüfzeit geringere Anforderungen gestellt. Der Schacht muss nur bis 0,5 m oberhalb des Rohrscheitels der eingehenden Abwasserkanäle mit Wasser gefüllt und der Wasserspiegel ohne Vorbereitungszeit während der Prüfzeit von 15 Minuten konstant gehalten werden (vgl. Abb. 17).

     
   

     
   

Abb. 16: Dichtheitsprüfung mit Wasser nach DIN EN 1610
an einem in Betrieb befindlichen Schacht

Abb. 17: Dichtheitsprüfung mit Wasser nach ATV-M 143,
Teil 6 an einem in Betrieb befindlichen Schacht