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Im Folgenden sind die
wesentlichen Beobachtungen und Schlussfolgerungen aus der
Begleitung der Sanierungsmaßnahmen zusammengefasst.
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Bei fast allen Schächten wurde die
Schachtwandung durch die Fachfirmen nur recht kurz vorgereinigt, in vielen
Fällen fanden sich nach Abschluss der Reinigungsarbeiten noch
Schmutzrückstände in Teilbereichen der Wandung. Eine abschließende
Kontrolle der Schachtwandung vor dem Auftrag der Beschichtung wurde durch
die Fachfirmen nur in wenigen Fällen durchgeführt.
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Eine Reinigung mit Wasserhochdruck
scheint weder in Mauerwerks- noch in Betonschächten ausreichend zu sein,
um eine ausreichende Rautiefe (vgl.
[38]) für eine Mörtelbeschichtung zu erzielen. In
Mauerwerksschächten konnten die Fugen allein mittels der
Wasserhochdruckreinigung in vielen Fällen nicht in ausreichender Tiefe
ausgeräumt und schwarze Beläge und Glasuren nicht von den
Mauerwerksziegeln entfernt werden.
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Das Reinigungsergebnis bei einer Reinigung
mit Wasserhochdruck unter Verwendung einer Handlanze scheint stark
von der ausführenden Person abhängig zu sein. Demgegenüber können mit
einer rotierenden Reinigungsdüse gleichmäßigere
Reinigungsergebnisse erzielt werden. Lediglich bei korrodierten
Betonschächten zeigte die rotierende Reinigungsdüse einen offensichlich
stärkeren Abtrag als bei der Reinigung mit Handlanze.
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In Mauerwerksschächten
und Schächten aus Betonfertigteilen mit Korrosion ist i.d.R. eine
umfangreiche mechanische Bearbeitung des Untergrundes vor Auftrag
der Beschichtung erforderlich. In Schächten aus Betonfertigteilen
ohne Korrosion beschränken sich die vorbereitenden Arbeiten i.d.R. auf die
Ringfugen.
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Vor der Beschichtung ist in vielen Fällen
eine Abdichtung der Schachtwandung erforderlich. In Schächten aus
Betonfertigteilen können i.d.R. mit Injektionen (z.B. mit
Polyurethanharzen) gute Ergebnisse erzielt werden. Die Abdichtung mittels
Injektionen ist in den Mauerwerksschächten aufwändiger. Falls kein stark
drückendes Grundwasser ansteht, sind hier besonders schnellabbindende
Reparaturmörtel geeignet.
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In Mauerwerksschächten mit
Fugenkorrosion sind vor einem maschinellen Beschichtungsauftrag (Mörtel
und Polyurethan) i.d.R. flächige Vorbeschichtungen mit
mineralischem Mörtel notwendig.
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In Mauerwerksschächten
ohne Korrosion ist vor Auftrag einer Polyurethanbeschichtung
eine Trocknung des Schachtes mit einem Heißluftgebläse notwendig.
Allerdings wurde der laut Herstellerangaben zulässige Wert für die
maximale Untergrundfeuchte (6 Masse%) trotz dieser Trockungsmaßnahmen in
sieben Fällen überschritten. In korrodierten Mauerwerksschächten
wurde in Einzelfällen ebenfalls ein Heißluftgebläse eingesetzt, dann
allerdings erst nach Aufbringen der Vorbeschichtung. Hier besteht das
Risiko einer Beeinträchtigung der Aushärtung der Vorbeschichtung.
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Sowohl bei der Mörtelbeschichtung im
Anschleuderverfahren als auch bei der Polyurethanbeschichtung im
Sprüh-Schleuderverfahren bilden sich
Spritzschatten an den Steigbügeln bzw. Steigeisen. Diese Bereiche
müssen somit zusätzlich von Hand sorgfältig vorbereitet oder
nachbearbeitet werden.
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Bei sämtlichen Mörtelbeschichtungen wurde,
trotz Anmischung des Mörtels nach Augenmaß, eine gleichbleibende
Frischmörtelkonsistenz hergestellt. Allerdings wurden in zahlreichen
Fällen die Herstellervorgaben bzw. allgemeinen Anforderungen an das
Ausbreitmaß nicht eingehalten.
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Bei fast allen
Mörtelbeschichtungsmaßnahmen wurden nahezu keine bzw. nur
unzureichende Nachbehandlungsmaßnahmen ergriffen. Bereits während des
Beschichtungsauftrages wurden die einzelnen, bereits angetrockneten
Schichten vor dem Auftrag einer neuen Schicht nicht angeraut und die
Mörtelbeschichtung nicht feucht gehalten. Bei einigen
Beschichtungsmaßnahmen war die Mörtelbeschichtung vor allem im
Konusbereich einer direkten Sonnenbestrahlung ausgesetzt.
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Bei
Polyurethanbeschichtungen scheinen umfangreiche
Nachbehandlungsmaßnahmen nicht erforderlich zu sein. Allerdings sollte
eine detailliertere optische Kontrolle nach Auftrag der
Beschichtung durchgeführt werden, um Fehlstellen in der Beschichtung
erkennen und direkt beseitigen zu können.
Darüber hinaus konnten
die folgenden weiteren Auffälligkeiten sowie Abweichungen
von den Vorgaben der Hersteller und den Anforderungen der maßgeblichen
Richtlinien bzw. Sachstandsberichte beobachtet werden:
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Die Schachtwandung
wurde in einigen Fällen bereits Tage vor Ausführung der
Beschichtungsarbeiten gereinigt, so dass sich ein erneuter
Schmutzfilm auf der Wandung bilden konnte (Schächte Nr. 14, 22, 24, 34, 35
und 40). In neun Fällen wurde die Mörtelbeschichtung erst einen bis
mehrere Tage nach Aufbringung der Vorbeschichtung aufgetragen. In keinem
Fall wurde die Vorbeschichtung aufgeraut (Schächte Nr. 2, 8, 9. 25, 27,
28, 29, 31 und 32).
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In vielen Fällen wurden offensichtlich ungeeignete Materialien, insbesondere zur
Vorbeschichtung, eingesetzt. Fünf Betonschächte mit starker Korrosion
waren zunächst mit Mörtelprodukten, die nur bedingt für den Einsatz bei
sehr aggressiven Abwässern geeignet sind, großflächig vorbeschichtet
worden, bevor hochwiderstandsfähige Mörtel- bzw. Polyurethanbeschichtungen
aufgebracht wurden (Schächte Nr. 31, 32, 39, 41 und 42). In einem Fall
wurde ein schnellabbindender Reparaturmörtel für die flächige
Vorbeschichtung eingesetzt (Schacht Nr. 37). In einem weiteren Fall wurde,
auch hier ohne Absprache mit dem Auftraggeber, für die Beschichtung eines
korrodierten Schachtes aus Betonfertigteilen ein schnellabbindender
Vergussmörtel in Kombination mit einer Dichtschlämme eingesetzt (Schacht
Nr. 40). In zwei Fällen wurde leicht angehärteter Mörtel erneut mit Wasser
aufgemischt und für die Beschichtung verwendet (Schächte Nr. 14 und 15).
Eine Firma gab zu allen Mörtelmischungen Mischöl hinzu, um den Mörtel nach
Aussage des Personals besser verarbeitbar für den händischen Auftrag zu
machen (Schächte Nr. 3, 10, 11, 14 und 15).
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Die Grenzwerte für die
klimatischen Bedingungen während des Beschichtungsauftrags wurden in einigen Fällen
nicht eingehalten. So lag die Lufttemperatur
bei sechs Mörtelbeschichtungen, auch im oberen Teil des Schachtkörpers,
außerhalb des in den maßgeblichen Richtlinien empfohlenden Bereiches
(Schächte Nr. 1, 2, 4, 14, 27 und 28). In zwei Fällen war die
Luftfeuchtigkeit bei der Polyurethanbeschichtung mit mehr als 80 %
Luftfeuchtigkeit sehr hoch (Schächte Nr. 13 und Nr. 30). In einem Fall lag
der Taupunktabstand bei Auftrag der Polyurethanbeschichtung entgegen den
Empfehlungen der maßgeblichen Richtlinien unter 3K (Schacht Nr. 36).
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Bei zwei
Beschichtungsmaßnahmen wurde eine fehlerhafte Bedienung der
Maschinentechnik beobachtet. In einem Fall verrutschte das Zugseil bei
der Mörtelbeschichtung im Anschleuderverfahren während des Auf- und
Abfahrens des Schleuderkopfes mehrfach auf der Zugspindel. Dadurch wurde
der Mörtel unregelmäßig auf die Schachtwandung aufgetragen und es ergab
sich eine wellenartige Oberflächenstruktur, die von der ausführenden
Fachfirma nicht beseitigt wurde (Schacht Nr. 41). Bei der
Polyurethanbeschichtung des Schachtes Nr. 37 war vor Beginn der
Beschichtung der Befüllungsgrad der Behälter für die Rohstoffkomponenten
nicht kontrolliert worden, so dass es während des Beschichtungsvorganges
zu einem vollständigen Verbrauch der Stamm-Komponente kam und ein
Abweichen von dem erforderlichen Mischungsverhältnis sehr wahrscheinlich
war.
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Mörtelbeschichtungen im Nassspritzverfahren wurde erwartungsgemäß ein
vergleichsweise geringer Abstand der Düse zur Schachtwandung (ca.
10-20 cm) gewählt.
Vor dem Auftrag der nächsten Schicht wurde jede Schichtlage von der
ausführenden Fachfirma entgegen den Empfehlungen der maßgeblichen
Richtlinien von Hand geglättet (Schächte Nr. 14 und 15).
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