IKT-eNewsletter Februar 2006 | URL /index.php?doc=557 |
10.03.2006 |
IKT-Prüfstelle: Sach- und Fachkunde für NRW-Kläranlagen |
Als staatlich anerkannte Prüfstelle für Durchflussmessungen verfügt das IKT nun über umfangreiche Erfahrungen aus mehrjähriger intensiver Prüftätigkeit. In dieser Zeit wurden deutlich mehr als 150 Drossel- und Messeinrichtungen auf Kläranlagen und in Kanalnetzen überprüft. |
Neue Anforderungen an NRW-Kläranlagen Allein in Nordrhein-Westfalen müssen bis Mitte 2007 die Durchflussmess-Einrichtungen von insgesamt rund 800 Kläranlagen gemäß der geltenden Selbstüberwachung (SüwV-kom) erstmalig überprüft werden. Nur sach- und fachkundige Prüfstellen dürfen diese Durchflussmess-Einrichtungen überprüfen. Im Februar 2006 hat das Landesumweltamt NRW nun die Sach- und Fachkunde der IKT-Prüfstelle festgestellt. Damit besitzt das IKT als erste in NRW ansässige Prüfstelle die Zulassung, Kläranlagen nach landesrechtlichen Vorgaben zu prüfen. Hinzu kommt die bereits im Juni 2003 vom hessischen Umweltamt ausgesprochene staatliche Anerkennung der IKT-Prüfstelle für Durchflussmessungen. Der Feststellungsbescheid des LUA NRW: Im Rahmen eines Forschungsprojektes wurden von der IKT-Prüfstelle bereits in den Jahren 2002 und 2003 sämtliche Messeinrichtungen der Kläranlagen von Emschergenossenschaft und Lippeverband überprüft. In den letzen drei Jahren ist die Gesamtzahl der überprüften Kläranlagen-Messeinrichtungen auf nunmehr 70 erhöht worden. Ein Großteil der überprüften Mess-Stellen funktioniert einwandfrei. Nur bei 15 % der insgesamt überprüften Messstellen stellte die IKT-Prüfstelle Abweichungen von mehr als zehn Prozent fest, die Prüfung ist somit nicht bestanden. |
Referenzen Vom IKT wurden unter anderem die beiden größten Kläranlagen des Landes NRW erfolgreich geprüft: das Klärwerk Emschermündung (Dinslaken, Betreiber Emschergenossenschaft, Ausbaugröße 2,4 Mio. Einwohnerwerte) und das Großklärwerk Köln Stammheim (Stadtentwässerungsbetriebe Köln AöR, Ausbaugröße 1,45 Mio. Einwohnerwerte). |
IKT-geprüft: Großklärwerk Köln-Stammheim
Ausbaugröße: 1,45 Mio. Einwohnerwerte |
|
Im Klärwerk Stammheim überprüfte das IKT die Durchfluss-Messeinrichtungen nach dem Verfahren der Tracer-Verdünnungsmessung. Dabei wird dem Abwasserstrom oberhalb der zu überprüfenden Messstelle eine definierte Menge eines Tracerstoffs zugegeben. Gleichzeitig werden unterhalb der Messstelle Konzentrationsmessungen durchgeführt, um den Verdünnungsgrad des Tracerstoffs zu ermitteln. Der gemessene Verdünnungsgrad steht in einem festen Verhältnis zum Volumenstrom. Unter Berücksichtigung der Zugabemenge und -konzentration sowie der im Abwasser vorhandenen Basiskonzentration des Tracers kann anhand des gemessenen Verdünnungsgrades der Durchfluss bestimmt werden. |
IKT-geprüft: Klärwerk Emschermündung
Ausbaugröße: 2,4 Mio. Einwohnerwerte |
|
Netzmessungen basieren auf dem Prinzip einer kombinierten Messung von Wasserstand und Fließgeschwindigkeit. Dabei wird die Fließgeschwindigkeit an mehreren zuvor ausgewählten Punkten über den Messquerschnitt ermittelt und aus diesen Messungen die mittlere Fließgeschwindigkeit abgeleitet. |
IKT-geprüft: Kläranlage Gescher
Ausbaugröße: 30.000 Einwohnerwerte |
Vergleichsmessungen zur Überprüfung von Durchflussmesseinrichtungen lassen sich außerdem nach dem Prinzip des Ultraschall-Laufzeitdifferenzen-Verfahrens (USD) durchführen. Dabei kommen insbesondere Geräte zum Einsatz, deren Mess-Sensoren von außen auf eine vorhandene Rohrleitung aufgespannt werden. Mittels dieser mobilen Geräte ist es möglich, eine Vergleichsmessung vor oder hinter der vorhandenen Messstelle einzurichten, um diese anhand der aufgezeichneten Abflussganglinie zu überprüfen. |
Gutachten & Stellungnahme
Aber nicht nur kommunale Anlagen überprüft die IKT-Prüfstelle für Durchflussmessungen. Im Juli 2005 beauftragte der Landesbetrieb Straßenbau NRW die IKT-Prüfstelle für Durchfluss-Messungen mit einer Bewertung von Grundwasserabflüssen im Entwässerungssystem des Autobahnkreuzes Kamen. Im Zuge des mehrstreifigen Ausbaus der wichtigen Autobahnen A1 und A2, galt es zu prüfen, inwieweit das dort anstehende Grundwasser zukünftig durch zusätzliche Dränagen abgeleitet werden muss. |
NRW-Kläranlagen:
nur noch 16 Monate für die Erstüberprüfung nach SüwV-kom |
Dipl.-Ing. Thomas Birkner |
© IKT - Institut für Unterirdische Infrastruktur gGmbH2025
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung des IKT