IKT-eNewsletter September 2004 | URL /index.php?doc=434 |
07.10.2004 |
Struktur der Abwasserwirtschaft in Nordrhein-Westfalen, Teil 4: Kosten und Gebühren | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
In der Fortführung des Strukturberichtes der
Abwasserwirtschaft stehen im vierten Teil die Kosten- und
Gebührenstrukturen im Mittelpunkt.
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2.5. Kosten
Aufgrund der hohen Investitionen ist die Kostenstruktur in der Abwasserbranche durch Abschreibungen und Zinsen geprägt: Mit einem Anteil von 56 % an den Gesamtkosten machen diese den größten Teil der Kosten aus. Personalkosten sowie Aufwendungen für Energie und Material summieren sich auf ein weiteres Viertel der Gesamtkosten. Die Kosten der Abfallentsorgung (4 %), die infolge der Behandlung und Entsorgung von Klärschlamm sowie sonstiger Abfälle entstehen, die Abwasserabgabe und sonstige Kosten summieren sich auf ein Fünftel der Gesamtkosten. |
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Über die fixe Belastung durch die Kapitalkosten (Abschreibungen und Zinsen) hinaus, sind auch Teile des laufenden Betriebes mit fixen Aufwendungen verbunden. Dieses betrifft Personalkosten ebenso wie Aufwendungen für Material und Energie. Insgesamt haben die Fixkosten mit einem Anteil von 75 % bis 85 % an den Gesamtkosten[1] ein erhebliches Gewicht innerhalb der Kostenstruktur der Abwasserentsorger. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
2.6. Gebühren Für die Leistungen der öffentlichen Abwasserbeseitigung werden bei den angeschlossenen Nutzern Entgelte in Form von Abwasser- und Grundgebühren sowie Anschlussbeiträge nach dem Äquivalenz- und Kostendeckungsprinzip erhoben. Über die Erhebung von Benutzungsgebühren und Erschließungsbeiträgen hinaus erfolgt derzeit weder eine steuerfinanzierte Bezuschussung der Investitionen durch den Bund noch durch das Land. Aus den Mitteln der Abwasserabgabe werden den Kommunen lediglich finanzielle Förderungen gewährt. Diese stellen im Wesentlichen Zinszuschüsse dar, die in die kommunalen Abwassergebührenrechnungen aufzunehmen sind. Die Abwassergebühren sind regional nur begrenzt vergleichbar, da verschiedene Faktoren mit regional unterschiedlicher Ausprägung auf die Höhe der Gebühren einwirken:
Das Gebührenaufkommen summiert sich in NRW auf rd. 2,6 Mrd. € p.a., das sind etwa 146 € je Einwohner und Jahr bzw. 40 ct. pro Tag. Die Veranlagung zur Abwassergebühr erfolgt bei etwa 4,4 Mio. Einwohnern in Nordrhein-Westfalen nach dem Frischwassermaßstab, rd. 13,6 Mio. Einwohner entrichten ihre Gebühr nach dem gesplitteten Maßstab. Die Verteilung der Gebührenmaßstäbe in den Regierungsbezirken ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. |
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Zur Ermittlung der Abwassergebühren ist
nunmehr auf die nach dem Gebührenmaßstab ermittelte Bemessungszahl der
jeweilige kommunale Gebührensatz anzuwenden. Die kommunalen Gebührensätze
im Lande weisen aus den o.g. Gründen teilweise deutliche Unterschiede auf:
Der durchschnittliche Gebührensatz für Schmutzwasser liegt bei 1,92 €/m³,
für Niederschlagswasser bei 0,87 €/m² und für Mischwasser bei 3,04 €/m³.
Ein unmittelbarer Vergleich der Gebührensätze nach den verschiedenen Gebührenmaßstäben scheitert daran, dass die Berechnung der Niederschlagswassergebühren auf der Grundlage der versiegelten Fläche erfolgt. Auf der Basis von 385 Kommunen ist in der nachfolgenden Abbildung eine Zuordnung von Gebührensätzen und Kommunengröße vorgenommen worden, wobei in 194 Kommunen der Frischwassermaßstab und in 191 Kommunen der gesplittete Maßstab zum Einsatz kommt[2]. |
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Im Rahmen der obigen Abbildungen
kristallisieren sich verschiedene Sachverhalte heraus:
Eine weitere Gebührenkomponente besteht in den Grundgebühren, die in vereinzelten Kommunen unabhängig vom Abwasseraufkommen erhoben werden. Auf der Grundlage der vom IKT – Institut für Unterirdische Infrastruktur im Jahr 2002 durchgeführten Befragung der Netzbetreiber lässt sich feststellen, dass nur 16 von 241 Kommunen, die zu diesem Thema eine Aussage getroffen haben, eine Grundgebühr im Abwasserbereich erheben. Von dieser Gebühr betroffen sind lediglich 2,8 % der durch die 241 Kommunen repräsentierten Einwohner[3]. |
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IKT-eNewsletter-Reihe "Struktur der
Abwasserwirtschaft in Nordrhein-Westfalen"
In den nächsten IKT-eNewslettern zum Thema "Struktur der Abwasserwirtschaft in Nordrhein-Westfalen" erfahren Sie, welche weiteren Branchenstrukturen die nordrhein-westfälische Abwasserwirtschaft aufweist und welche Position die Abwasserbranche in gesamtwirtschaftlicher Perspektive einnimmt.
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1 Vgl. ATV-DVWK, BGW: Preisstabilität bei Abwassergebühren, ATV-DVWK und BGW stellen gemeinsame Umfrage vor, in: KA-Wasserwirtschaft, Abwasser, Abfall, 49. Jg. (2002), Nr. 3, S. 284-286 2 Die Darstellung wird aus Gründen der Visualisierbarkeit auf Kommunen mit bis zu 400.000 Einwohnern beschränkt. 3Vgl. IKT: Umsetzung der Selbstüberwachungsverordnung Kanal bei den kommunalen Netzbetreibern in NRW, Gelsenkirchen, erscheint demnächst. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
Für
weitere Informationen Dr. rer. oec. Lutz Rometsch IKT - Institut für Unterirdische Infrastruktur Exterbruch 1 45886 Gelsenkirchen Tel.: 0209 17806-0 Fax.: 0209 17806-88 Email: rometsch@ikt.deInternet: www.ikt.de |
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