3.4.1 Prüfung nach DIN 4060/DIN EN 681 |
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Die Wurzelfestigkeit von Rohrverbindungen gilt in Deutschland nach DIN 4060 [5] als nachgewiesen, wenn die Rohrverbindung unter Scherlast eine Dichtheitsprüfung bei Über- bzw. Unterdruck besteht (vgl. Abb. 31). Die mechanischen Eigenschaften des Dichtmittels werden nach DIN EN 681 [86] geprüft. Die Geometrie des Dichtmittels und der daraus resultierende Einfluss auf den erzeugten Anpressdruck bleiben dabei allerdings unberücksichtigt. |
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Abb. 31: Scherlastprüfung nach DIN 4060 [5]. |
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Die in DIN 4060 [5] beschriebenen Prüfkriterien sind als Mindestanforderungen anzusehen. In Abhängigkeit der Rohrwerkstoffe sowie deren Rohrverbindung oder Lastklasse finden sich in den unterschiedlichen Rohrnormen dieselben bzw. höhere Anforderungen als in DIN 4060. Prüfkriterien für unterschiedliche Rohrwerkstoffe sind in Tabelle 1 dargestellt. |
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Tabelle 1: Kriterien der Scherlastprüfung für unterschiedliche Rohrwerkstoffe. |
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Die Vorgaben unterscheiden sich in der Höhe des Prüfdrucks (0,5 bzw. 2,0 bar) und der Einwirkungsdauer des Prüfdrucks (15 Minuten bis 2 Stunden). Für Steinzeugrohre wird in DIN EN 295 [74] zusätzlich eine Scherwegbegrenzung in Höhe von 6 mm festgelegt. Für die Prüfung der Rohrverbindung duktiler Gussrohre nach DIN EN 598 [87] werden Rohre ausgewählt, die an den Grenzen der Toleranzmaße liegen und damit einen Maximalspalt zwischen Spitzende und Muffe aufweisen. Die Prüfung der Dichtheit von Rohrverbindungen nach den genannten Kriterien berücksichtigt nur die kurzzeitige Beanspruchung des Dichtmittels. Eigenschaftsänderungen des Elastomers wie die Verringerung des Anpressdrucks unter länger andauernder Scherlast werden nicht berücksichtigt. |
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