4.3.1.4 Dichtheitsprüfung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Vier unsanierte Schächte wurden bereits
einige Tage vor Sanierungsausführung einer Wasserdichtheitsprüfung
unterzogen. An allen Schächten wurden ca. 28 Tage nach der
Sanierungsausführung Dichtheitsprüfungen mit Wasser angestrebt und in 31
Fällen ausgeführt. In 11 Fällen hätte die Wasserdichtheitsprüfung nur mit
unverhältnismäßig großem Aufwand durchgeführt werden können. Um die
Durchführung der Prüfung und Aussagekraft der Prüfkriterien vergleichen
zu können, wurden die Schächte einheitlich zunächst nach ATV-M 143, Teil 6
[29] (Dichtheitsprüfung an bestehenden Schächten) und im Anschluss nach
den Prüfkriterien gemäß DIN EN 1610
[28] (Dichtheitsprüfung im Rahmen der
Bauausführung) geprüft (vgl. Abschnitt 3.1.3). Zunächst wurden alle einbindenden Leitungen mit Dichtblasen abgesperrt und eine Markierung ca. 50 cm über dem Scheitel der untersten Rohreinbindung an die Schachtwandung angebracht (vgl. Abb. 49). Anschließend wurde der Schacht unter Einsatz eines Spülfahrzeugs bis zu dieser Markierung mit Wasser befüllt und eine Prüfung gemäß ATV-M 143, Teil 6 [29] durchgeführt. Nach Ablauf der Prüfzeit wurde der gemessene Wasserverlust notiert, der Schacht bis zu den Auflageringen mit Wasser befüllt und der Schacht gemäß DIN EN 1610 [28] geprüft (vgl. Abb. 50). Bei beiden Prüfungen wurde der Wasserstand während der Prüfzeit mit einem Druckfühler gemessen. |
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Abb. 49: Setzen einer Markierung 50 cm über dem Scheitel der untersten Rohreinbindung |
Abb. 50: Füllen des Schachtes bis zu den Auflageringen für eine Prüfung gemäß DIN EN 1610 |
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Im Gesamtblick der Ergebnisse zeigte sich, dass Wasserdichtsprüfungen im Rahmen der Abnahme von Sanierungsmaßnahmen grundsätzlich nicht geeignet sind, um mit vertretbarem Aufwand Ausführungsmängel zweifelsfrei zu identifizieren. Es ist insbesondere zu vermuten, dass die Prüfergebnisse z.B. aufgrund von Umläufigkeiten im Bereich der Absperrblasen nur in seltenen Fällen verwertbar sind. Im vorliegenden Fall wurden z.T. nach der Sanierung sogar größere Wasserverluste gemessen als vor Ausführung der Maßnahme (Tabelle 27). | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Tabelle 27: Vergleich der Ergebnisse der Wasserdichtheitsprüfungen an den unsanierten Schächten mit denen der Prüfungen nach Ausführung der Sanierungen |
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Lediglich die Dichtheit des Schachtes, nicht aber dessen Undichtigkeit, lässt sich somit durch eine Wasserdichtheitsprüfung zuverlässig bestätigen. Nach der Sanierung wurden bei 13 von 31 Schächten die Kriterien nach ATV-M 143, Teil 6 und bei 7 von 29 Schächten die Kriterien nach DIN EN 1610 erfüllt. Die übrigen Prüfungen mussten z.T. schon nach wenigen Minuten abgebrochen werden, da der Wasserstand auch durch Nachfüllen über einen Schlauch kaum aufrechterhalten werden konnte. Entsprechend kam es in diesen Fällen auch zu großen Unterschieden in den Ergebnissen der einzelnen Prüfverfahren. Im einzelnen ergaben sich die folgenden technischen Schwierigkeiten:
Darüber hinaus überstiegen die Kosten für die Dichtheitsprüfung des Schachtes in einigen Fällen sogar die zu erwartenden Sanierungskosten. Dies war im Wesentlichen auf die folgenden Umstände zurückzuführen:
Als Fazit kann festgestellt werden, dass eine Wasserdichtheitsprüfung im Schacht nicht immer zuverlässige Aussagen zum Erfolg einer Beschichtungsmaßnahme liefert. Oft stehen die Kosten nicht im Verhältnis zum Nutzen. Nur wenn auch der Sohlenbereich einschließlich Gerinne sowie die einbindenden Kanalhaltungen saniert wurden, kann eine Prüfung mit Luft- bzw. Wasserdruck in Einzelfällen zielführend sein. Grundsätzlich scheint dann eine Wasserdichtheitsprüfung gemäß ATV-M 143, Teil 6 kombiniert mit einer optischen Inspektion des oberen Schachtbereiches sinnvoll. In allen anderen Fällen bietet eine umfassende optische Inspektion zuverlässigere Informationen zur Wasserdichtheit der Schachtwandung als eine Prüfung mit Wasserinnendruck. Der Zustand einer Beschichtung sollte dann durch Inaugenscheinnahme des gesamten Schachtbauwerkes einschließlich Einbindungsbereichen, Gerinne und Steigeisen erfasst und fotografisch dokumentiert werden. Idealerweise sollte diese Untersuchung bei hohen Grundwasserständen durchgeführt werden, damit Fehlstellen in der Beschichtung auch durch Wassereintritt erkannt werden können. |
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