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Grundst�cksentw�sserung: Aktuelles aus Sicht des KomNetGEW | ||
Trotz politischer Sommerpause hat sich im Bereich Grundst�cksentw�sserung in letzter Zeit einiges getan. So kommt ein rechtliches Gutachten der Universit�t Bonn zu dem Schluss, dass � 61a Landeswassergesetz NRW nicht � wie in fr�heren Gutachten konstatiert � verfassungswidrig sei. Das Landesumweltamt NRW (LANUV) hat eine Studie ver�ffentlicht, nach der abwassertypische Kontaminationen die Beschaffenheit des Grundwasserleiters in der gesamten Tiefe beeinflussen k�nnen. Und in D�sseldorf wird weiter um eine neue L�sung f�r die Dichtheitspr�fung gerungen � jetzt mit einer Kleinen Anfrage zweier FDP-Abgeordneten. Ein �berblick: | ||
Gegengutachten: � 61a LWG NRW ist nicht verfassungswidrig und gilt weiter Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) des Bundes macht � 61a Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen (LWG NRW) nicht unwirksam, sagt Prof. Dr. Dr. Wolfgang Durner von der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universit�t Bonn. Die Regelung zur Dichtheitspr�fung privater Abwasseranlagen sei nicht verfassungswidrig und deshalb weiterhin rechtsg�ltig. Durner hat im Auftrag des NRW-Umweltministeriums ein Kurzgutachten �ber die Verfassungsm��igkeit der Landesregelung zur Dichtheitspr�fung privater Abwasseranlagen erstellt. Er widerspricht in seinen Ausf�hrungen den bisherigen Rechtsgutachten von Prof. Dr. Stefan Muckel von der Universit�t zu K�ln und vom Parlamentarischen Beratungs- und Gutachterdienstes des Landtages NRW. Beide Gutachten kamen zu dem Schluss, der � 61a LWG NRW sei nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, das Land habe keine Kompetenz, diesen Bereich zu regeln. Dem widerspricht Durner entschieden. Eine pauschale Aussage, ob es durch das Bundesrecht zu einer Sperrwirkung f�r die landeswasserrechtlichen Bestimmungen kommt, sei nicht m�glich. Das m�sse in jedem Einzelfall gesondert festgestellt werden. Zwar d�rfen die L�nder bei anlagenbezogenen Regelungen nicht vom Bundesrecht abweichen, doch seien Verfeinerungen beziehungsweise eine Ausf�llung durch Landesrecht m�glich. Durner hebt in seiner Argumentation auf das W�rtchen "soweit" in Art. 72 Abs.1 Grundgesetz ab. Dort hei�t es: "Im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung haben die L�nder die Befugnis zur Gesetzgebung, solange und soweit der Bund von seiner Gesetzgebungszust�ndigkeit nicht durch Gesetz Gebrauch gemacht hat." Regelt der Bund eine Materie nicht bis in die hinterletzte Ecke, bleibe demnach die Regelungskompetenz f�r den nicht geregelten Teil bei den L�ndern. Durner geht noch weiter: Das Wasserhaushaltsgesetz sei sogar auf Erg�nzung durch das Landesrecht ausgelegt. Der Wortlaut des Bundesrechts lasse ersichtlich Raum f�r entsprechende Konkretisierungen durch den Landesgesetzgeber. Dass eine vorsorgliche Dichtheitspr�fung privater Abwasseranlagen m�glicherweise sinnvoll ist, legt eine neue Studie des nordrhein-westf�lischen Landesumweltamts nahe. Die Auswertung von Grundwassermessdaten zeigt einen deutlichen Einfluss der Besiedlung auf die Grundwasserqualit�t. | ||
NRW-Studie weist nach: Abwasser belastet Grundwasser
Das Landesumweltamt NRW (LANUV) hat die Studie "Grundwassergef�hrdung durch undichte Kan�le" ver�ffentlicht. Abwassertypische Kontaminationen k�nnen demnach die Beschaffenheit des Grundwasserleiters in der gesamten Tiefe beeinflussen. Die Gr��e des Grundwasserflurabstands spielt dabei nur eine untergeordnete Rolle. F�r die Studie wurden einschl�gige Literaturquellen und Analyseergebnisse der landesweiten Grundwassermessstellen ausgewertet. Die Studie kann im Internet unter www.lanuv.nrw.de unter der Bezeichnung Fachbericht 43 heruntergeladen werden. Die Analysenergebnisse der landesweiten Grundwassermessstellen in Nordrhein-Westfalen wurden in Hinblick auf abwasserrelevante Parameter ausgewertet. An Messstellen im Einfluss von Siedlungsgebieten zeigten sich im Vergleich zu den als unbeeinflusst angenommenen Messstellen deutliche, statistisch signifikante Hinweise auf abwassertypische Grundwasserkontaminationen. Es konnte au�erdem gezeigt werden, dass diese Auff�lligkeiten grunds�tzlich auch bei hohen Grundwasserflurabst�nden und �ber die gesamte Grundwasserm�chtigkeit im ersten Grundwasserstockwerk anzutreffen sind. Abwassertypische Kontaminationen k�nnen die Beschaffenheit des Grundwasserleiters somit in der gesamten Tiefe beeinflussen. Zus�tzlich wurden relevante wissenschaftliche Literaturquellen ausgewertet. Eingehend untersucht sind die Effekte der Exfiltration aus Abwasserkan�len auf das Grundwasser in den St�dten Rastatt, Karlsruhe, Linz (Ober�sterreich), Leipzig, Halle und Darmstadt. "Grunds�tzlich konnte f�r alle genannten St�dte ein deutlicher abwasserb�rtiger Einfluss auf die Grundwasserqualit�t festgestellt werden", hei�t es in der LANUV-Studie. Die Konzentrationen der anorganischen Indikatorstoffe wie Ammonium, Bor, Natrium, Kalium und Chlorid im Grundwasser zeigen entlang der Messstreifen auf dem Flie�weg unter allen untersuchten St�dten sowohl stetige Anstiege als auch punktuelle Spr�nge. Auch vor diesem Hintergrund wird in der nordrhein-westf�lischen Landespolitik heftig um eine L�sung in Sachen Dichtheitspr�fung gerungen. Nach der Absichtserkl�rung im Koalitionsvertrag von SPD und Gr�nen, die Dichtheitspr�fung beizubehalten, und dem erneut eingebrachten Gesetzentwurf von CDU und FDP, der zun�chst von der Dichtheit aller privaten Abwasseranlagen ausgeht, haben zwei FDP-Abgeordnete nun eine Kleine Anfrage an die Landesregierung gerichtet. | ||
Kleine Anfrage der NRW-FDP: Pr�fpflicht bis zur Bundestagswahl aussetzen? Kaum ist die Sommerpause vor�ber, geht es im nordrhein-westf�lischen Landtag wieder um das Dauerthema Dichtheitspr�fung privater Abwasseranlagen. Die FDP-Abgeordneten Kai Abruszat und Henning H�ne wollen in ihrer Kleinen Anfrage (Landtagsdrucksache 16/646) von der Landesregierung wissen, ob sie �berlegt, die Pflicht zur Dichtheitspr�fung bis zu einem Zeitpunkt nach der Bundestagswahl 2013 auszusetzen. Schlie�lich bef�rworte sie ja eine bundeseinheitliche L�sung. Weiter fragen die Abgeordneten, ob die Landesregierung an der generellen Pr�fpflicht in NRW festhalten wolle, sollte es auch in der n�chsten Legislaturperiode nicht zu einer bundeseinheitlichen L�sung kommen. Schlie�lich m�chten die FDP-Abgeordneten wissen, ob die Landesregierung Kenntnis �ber gerichtliche Verfahren im Zusammenhang mit der Dichtheitspr�fung hat und wie viele Resolutionen kommunaler Vertretungen gegen die Dichtheitspr�fung in ihrer bestehenden Form der Landesregierung vorliegen. Von Seiten des Bundesumweltministeriums war in der Vergangenheit mehrfach zu vernehmen, dass mit einer Bundesverordnung in dieser Legislaturperiode nicht zu rechnen sei. Fraglich ist, ob seitens der Bundesregierung und einiger L�nder grunds�tzlich ein Interesse an einer solchen Regelung besteht. Die Fraktionen von CDU und FDP hatten im Juni ihren Gesetzentwurf erneut eingebracht, �ber den in der vergangenen Legislaturperiode wegen der Aufl�sung des Landtags nicht mehr entschieden wurde. Die Regierungskoalition aus SPD und Gr�nen verfolgt laut Koalitionsvertrag eine dem Gew�sserschutz verpflichtete Vorsorgepolitik und will an der Dichtheitspr�fung festhalten. | ||
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