IKT-eNewsletter Oktober 2004 | |
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Umsetzung der SüwV Kan: Erfahrungen der Stadt Herne Die SüwV Kan verpflichtet Kanalnetzbetreiber zur Eigenkontrolle ihrer Anlagen. Im Auftrag des NRW-Umweltministeriums untersuchte das IKT den Stand der SüwVKan-Umsetzung bei allen 396 Kommunen und 12 Wasserverbänden. Zur Vorstellung und Diskussion der Ergebnisse lud das IKT am 18. August 2004 zum IKT-Forum SüwV Kan 2004 ein. Umweltministerin Bärbel Höhn stellt die Sicht des Landes dar und kommunale Referenten berichten über erprobte und erfolgreiche Vorgehensweisen. Aus seiner Tätigkeit als Leiter der Abteilung Stadtentwässerung der Stadt Herne berichtete Hr. Dr.-Ing. Schmidt über Erfahrungen mit der Umsetzung der SüwV Kan bei einer mittelgroßen Kommune wie der Stadt Herne. |
Dr.-Ing. Günter Schmidt Stadt Herne Fachbereich Tiefbau und Verkehr Abteilung Stadtentwässerung |
Umsetzung der SüwV Kan: Erfahrungen der Stadt Herne Mit der Frage, wie die vom Umweltministerium des Landes Nordrhein-Westfalen im Jahre 1995 veröffentlichte Selbstüberwachungsverordnung Kanal am sinnvollsten umgesetzt werden kann, hat sich die Abteilung Stadtentwässerung des Fachbereiches Tiefbau und Verkehr in der Stadt Herne bereits frühzeitig befasst. Wesentliche Grundlagen für die Ausarbeitung der speziellen Unterlagen zur SüwV Kan in der Stadt Herne bildeten neben der Verordnung selbst der Runderlass „Anforderungen an den Betrieb und die Unterhaltung von Kanalisationsnetzen“ vom Januar 1995, das ATV-DVWK- Arbeitsblatt A 140 „Regeln für den Kanalbetrieb, Teil I: Kanalnetz“ und die Unfallverhütungs-vorschriften. Des Weiteren wurden bei benachbarten Abwasserbetrieben verfügbare Informationen zu vorliegenden Dienst- bzw. Betriebsanweisungen, usw. abgefragt; schließlich hat die im Jahre 1997 vom Umweltministerium herausgegebene Musterdienstanweisung für den Kanalbetrieb die endgültige Aufstellung der allgemeinen Regelungen für den Kanalbetrieb der Stadt Herne wesentlich beeinflusst. |
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Große Interesse an SüwVKan: Volles Haus im IKT |
Neben der Allgemeine Betriebsanweisung, die auf der Muster-Dienstanweisung des MUNLV für den Kanalbetrieb aufbaut, wurden spezielle Betriebsanweisungen für spezifische Tätigkeiten, z.B. Kanalreinigung, Kanalkontrolle, Kanalinspektion und für bestimmte Bauwerke, z.B. Pumpen, Düker, Regenbecken erarbeitet. Bei der Umsetzung der speziellen Betriebsanweisungen und Betriebsberichte im Abwasserbetrieb der Stadt Herne wurden die Ziele verfolgt, möglichst eine kurzfristige, d.h zeitgleiche Umsetzung zum Erlass zu erreichen und eine einfache Handhabung für die Mitarbeiter des Kanalbetriebes und für den Kanalmeister zu ermöglichen. Die Betriebsberichte wurden deshalb als Formblätter anhand von EXCEL-Tabellen erstellt, die in Form von Formularblöcke den Mitarbeitern der jeweiligen Kolonnen zur Verfügung gestellt werden, von diesen ausgefüllt werden und in Ordnern beim Kanalmeister fortgeführt werden. Der Aufbau der speziellen Betriebsanweisungen gliedert sich zunächst in die Beschreibung der Funktionsweise der entsprechenden abwassertechnischen Anlage und in das Verzeichnis der einzelnen Anlagen; daraufhin folgt eine Darstellung der Arbeitsabläufe mit Umfang, Ziel und Art der Tätigkeiten nach SüwV Kan, und die jeweiligen Formblätter der Betriebsberichte werden aufgeführt. Die durchzuführenden Betriebs- und Unterhaltungsaufgaben gemäß Runderlass sind in Abhängigkeit des Ergebnisses der Prüfung nach SüwV Kan ebenfalls angegeben. Die Zeitpunkte für die Durchführung der Tätigkeiten entsprechend der SüwV Kan sind tabellarisch aufgeführt, und es folgen abschließend Kapitel zu Hinweisen auf Lagerhaltung und wichtige Ersatzteile, Betriebsstörungen sowie verantwortliche Personen. Durch Pläne, auf denen die Örtlichkeiten einzelner abwassertechnischer Anlagen eingetragen sind, werden die Betriebsanweisungen der besseren Übersichtlichkeit halber gegebenenfalls vervollständigt. |
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IKT-Geschäftsführer Roland W. Waniek: "Die Aufgabe ist lösbar." |
Beispielhaft wird in dem Vortrag die Betriebsanweisung „Kontrolle der Kanäle und Schachtbauwerke“ mit der ausführlichen Darstellung der Arbeitsabläufe und der Betriebsberichte erläutert; dazu gehört auch ein Meldezettel für Störfälle und schwere Schäden. Des Weiteren wird auf die Betriebsanweisung „Kanal- und Schachtreinigung“ ausführlicher eingegangen. Mit der Umsetzung der Selbstüberwachungsverordnung Kanal in der Stadt Herne wurde zu Beginn des Jahres 1995 nach Veröffentlichung der SüwV Kan begonnen; dabei wurde besonders auf eine Beteiligung der gewerblichen Mitarbeiter des Kanalbetriebes je nach Tätigkeit geachtet. Im Laufe der Bearbeitung im Jahre 1996 wurden Informationen bei benachbarten Abwasserbetrieben beschafft und erfolgten umfangreiche Abstimmungen mit den Abteilungen Organisation und Arbeitsschutz der Stadt Herne. Darüber hinaus fand eine laufende Beteiligung des Personalrates statt. Aufgrund der im Jahre 1997 herausgegebenen Musterdienstanweisung des Umweltministeriums NRW wurde die allgemeine Betriebs-anweisung überarbeitet, und die Umsetzung der Selbstüberwachungsverordnung Kanal wurde offiziell im Oktober 1997 im Betrieb eingeführt, wobei die Unterlagen an jeden gewerblichen Mitarbeiter verteilt wurden. |
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NRW-Umweltministerin Bärbel Höhn |
Die Erarbeitung der Betriebsanweisungen und die jeweilige Fortschreibung erfolgt beim Abwasserbetrieb der Stadt Herne durch den Abteilungsleiter Stadtentwässerung, das Ausfüllen der Betriebsberichte wird durch den jeweiligen Fahrer der Kolonne vorgenommen, und die Betriebsberichte werden in Ordnern beim Kanalmeister gesammelt, d.h. zu jeder Betriebsanweisung gehört 1 Ordner. Die regelmäßige Kontrolle wird durch den Kanalmeister und ca. alle 3 Monate durch den Abteilungsleiter gewährleistet. Die Auswertung der jährlich an das Staatliche Umweltamt zu meldenden Daten wird durch den für die Kanaldatenbank zuständigen Ingenieur wahrgenommen. Die Vorteile des in der Stadt Herne eingesetzten Betriebsführungssystems gemäß der Selbstüberwachungsverordnung liegen in der einfachen Handhabung, da Formblätter von Hand ausgefüllt werden, in dem geringen Schulungsbedarf und in der einfachen Fortschreibung bzw. Anpassung der Formblätter. Es hat sich gezeigt, dass die gewählte Form bei den Mitarbeitern des Kanalbetriebes von Anfang an eine hohe Akzeptanz erreichen konnte, zudem verursachte die Umsetzung keine Anschaffungskosten für Software oder zusätzliches Personal. Als Nachteil ist nur zu nennen, dass Auswertungen manuell erfolgen müssen. |
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Mehr als 120 Teilnehmer auf dem IKT-Forum SüwVKan 2004 |
Für mittelgroße Kommunen, die zwar über spezialisiertes Personal für die Unterhaltung unterschiedlicher abwassertechnischer Anlagen verfügen, aber dennoch von den Aufgaben, von der Anzahl an Spezialfahrzeugen bzw. Kolonnen und von den örtlichen Einrichtungen her überschaubar sind, stellt die gewählte organisatorische Umsetzung der Selbstüberwachungs-verordnung Kanal eine wirtschaftliche Lösung dar. Spezielle alternative Betrachtungen von EDV-gestützten Betriebsführungssystemen einschließlich des erforderlichen Personals haben dies im Abwasserbetrieb der Stadt Herne bisher immer wieder bestätigt. Mit den bei der Stadt Herne vorliegenden Unterlagen steht damit ein Hilfsmittel zur Verfügung, Fragen der Organisation und Dokumentation im Rahmen des Betriebes und der Unterhaltung von Abwasseranlagen im Rahmen der Eigenkontrolle effektiv zu lösen. |
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